Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0065 94/09/0066 94/09/0070 94/09/0068 94/09/0069 94/09/0067Rechtssatz
In Ermangelung von entsprechenden Indizien ist die sachlich zuständige Strafbehörde erster Instanz nicht verhalten, von Amts wegen Ermittlungen darüber anzustellen, ob die ihre örtliche Zuständigkeit begründende tatsächliche Unternehmensleitung nicht etwa von einem anderen Ort als dem unbestrittenen Firmensitz aus erfolgt wäre (Hinweis E 18.6.1990, 90/19/0107).
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungVerhältnis zu anderen Materien Normen VStGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994090064.X02Im RIS seit
20.02.2002Zuletzt aktualisiert am
27.12.2013