Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: PrG 1976 §14 Abs1;PrG 1976 §14 Abs3;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/17/0132 93/17/0183 93/17/0142 93/17/0141
Rechtssatz: Die Preistreiberei nach § 14 Abs 1 iVm § 14 Abs 3 dritte Rechtsregel PrG kann als fortgesetztes Delikt begangen werden (Hinweis E 27.1.1981, 818, 861, 9... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: PrG 1976 §14 Abs1;PrG 1976 §14 Abs3;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/17/0132 93/17/0183 93/17/0142 93/17/0141 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0818/80 E 27. Jänner 1981 VwSlg 10352 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Unter der strafrechtlichen Figur des fortgesetzten Deliktes ist e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;VStG §22 Abs1;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/17/0132 93/17/0183 93/17/0142 93/17/0141
Rechtssatz: Ist der zeitliche Zusammenhang von zwei Straftaten nicht evident, bedarf die Annahme der Tateinheit einer entsprechenden
Begründung: . Läßt die verhängte einzige Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: PrG 1976 §14 Abs1;PrG 1976 §14 Abs3;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/17/0132 93/17/0183 93/17/0142 93/17/0141 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0818/80 E 27. Jänner 1981 VwSlg 10352 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Bei Vermögensdelikten genügt der allgemeine Bereicherungsvorsatz ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 24. September 1992 wurde der Beschwerdeführer - soweit hier noch relevant - schuldig erkannt, er habe am 4. Mai 1990 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) um 22.30 Uhr auf der L 381 im Ortsgebiet Kalsdorf-Großsulz an einem bestimmten Ort die Fahrbahn nicht vorschriftsmäßig weit rechts befahren; 3) um 22.31 Uhr auf der B 67 bei Straßenkilometer 70,4, Gemeindegebiet Werndorf, Bezirk Graz-Umgebung, in südlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Durch Überschreitungen der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h und Überschreitungen einer durch Verbotszeichen kundgemachten Höchstgeschwindigkeit wurden verschiedene selbständige Delikte gesetzt, die auch getrennt zu bestrafen sind (Hinwe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der X-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in G wegen der Übertretungen nach 1. § 4 Arbeitsruhegesetz, 2. § 6 leg. cit., 3. § 19 Abs. 2 (zweiter Satz) Arbeitszeitgesetz und 4. § 12 Abs. 1 erster Satz leg. cit. gemäß § 27 Abs. 1 Arbeitsruhegesetz mit Geldstrafen von je S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je ein halber T... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §4;ARG 1984 §6;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatbestände des § 4 und des § 6 ARG können nebeneinander verwirklicht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992180395.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 01.10.2013 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestritten im Zeitpunkt der ihm im Beschwerdefall vorgeworfenen Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit nach außen vertretungsbefugtes Organ der L Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.). Auf Grund einer Anzeige des Arbeitsamtes Schwechat vom 16. August 1990 wurde der Ges.m.b.H. vorgeworfen, sie habe als Arbeitgeber entgegen den Bestimmungen des AuslBG an einer Bauste... mehr lesen...
I. 1.1. Über die Beschwerdeführerin wurde von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See mit Straferkenntnis vom 21. Mai 1990 wegen Übertretung des § 12 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 lit. g in Verbindung mit § 23 Abs. 1 lit. a Salzburger Baupolizeigesetz eine Geldstrafe in der Höhe von S 30.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 25 Tage) verhängt, weil sie im Zeitraum vom 9. Juni 1987 bis zum 26. Juni 1987 in X auf den Grundstücken 751/14 und 751/13, EZ 287, KG X, ohne baubehördliche Bewilligung umfangre... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauPolG Slbg 1973 §12 Abs1;BauPolG Slbg 1973 §23 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/06/0110 E 7. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Durchführung baurechtlich bewilligungspflichtiger Maßnahmen ohne Einholung einer Baubewilligung stellt ein Dauerdelikt dar. Die Verjährugnsfris... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 idF 1988/231 ;AuslBG §28 Abs1 idF 1990/450;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;VStG §19;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Weder die absolute Höhe der im AuslBG vorgesehenen Geldstrafen noch die dafür vorgesehenen Ersatzfreiheitsstrafen geben nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 5. März 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, daß im Juni 1989 in einer näher bezeichneten Filiale bei zwei namentlich genannten Arbeitnehmern der Gesellschaft 1. an näher bezeichneten Tagen die höchstzulässige Tagesarbeitszeit von zehn Stunden und 2. in näher bezeich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/03 92/18/0084 2 Stammrechtssatz Bei der Überschreitung der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zulässigen Wochenarbeitszeit handelt es sich um zwei verschiedene Delikte und nicht um ein fortgesetztes Delikt, weshalb eine gesonderte Bestrafung zu erfolgen hat. ... mehr lesen...
Mit den fünf angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer als verantwortlicher Beauftragter und damit strafrechtlich Verantwortlicher der S-GmbH in L. als Arbeitgeber verschiedener näher umschriebener Übertretungen arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften schuldig erkannt und hierfür bestraft. Gegen diese Bescheide richten sich die vorliegenden, im wesentlichen gleichlautenden Beschwerden, über die der Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Verantwortlicher (Obmann) eines Fußballclubs zu verantworten, daß von diesem Verein am 10. Juni 1992 um 20.15 Uhr im Vereinslokal drei Spielapparate (Computerspiele "The Revenge", "Shinobi", ein Flipper) ohne Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft betrieben worden seien. Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs. 1 lit. a und § 2 Abs. ... mehr lesen...
Index: L70718 Spielapparate Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SpielapparateG Vlbg §2 Abs1;SpielapparateG Vlbg §9 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: In § 9 Abs 1 lit a iVm § 2 Abs 1 Vlbg SpielapparateG ist sowohl das Aufstellen als auch der Betrieb eines Spielapparates ohne Bewilligung pönalisiert. Es trifft nicht zu, daß es sich bei der dem Besch angelasteten Übertretung (bewilligungsloser... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972;VStG §22 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:
am 21.10.1993 93/02/0209
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/02/0221
93/02/0222
93/02/0223
93/02/0224
Rechtssatz: Daß der Beschuldigte mehrmals gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften verstoßen hat... mehr lesen...
Index: L70718 Spielapparate Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SpielapparateG Vlbg §2 Abs1;SpielapparateG Vlbg §9 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Ob im Beschwerdefall ein Dauerdelikt vorliegt oder ein fortgesetztes Delikt kann auf sich beruhen: In beiden Fällen erfaßt die Verurteilung das gesamte vor ihr liegende deliktische Verhalte... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer wurde im Instanzenzug ein Bescheid der belangten Behörde vom 26. März 1993 gerichtet, dessen Spruch: im wesentlichen wie folgt lautet: Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der als Arbeitgeberin und Lehrberechtigte der Jugendlichen Christine W. fungierenden N.-Ges.m.b.H., etabliert in Wien ..., zu verantworten, daß diese Gesellschaft, welche in der Zeit vom 15.7.1991 bis zum 17.2.1992 ein aufrec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/03 92/18/0084 2 Stammrechtssatz Bei der Überschreitung der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zulässigen Wochenarbeitszeit handelt es sich um zwei verschiedene Delikte und nicht um ein fortgesetztes Delikt, weshalb eine gesonderte Bestrafung zu erfolgen hat. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §30;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/19/0316 1 Stammrechtssatz Wenn mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen des Besch zufolge der Gleichartigkeit der Begehungsform und der äußeren Begleitumstände, des engen zeitlichen Zusammenhanges und des diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Besch (h... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu verantworten, daß am 3. Juli 1990 um 11.00 Uhr der in S, A-Straße, in einer Höhe von ca. 40 cm über dem Boden an der Hausmauer des Hauses A-Straße installierte Zuckerwarenautomat der Firma J in P, direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt gewesen sei. Entgegen der Bestimmung des § 1 Abs. 2 erster Satz der Verordnung über die Hygiene bei Zuckerwaren aus Automaten, BGBl. Nr. 127... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: HygieneV Zuckerwaren aus Automaten 1988 §1 Abs2;LMG 1975 §21 Abs1;LMG 1975 §74 Abs4 Z1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Das in § 1 Abs 2 HygieneV Zuckerwaren aus Automaten 1988 strafbare Verhalten (Aufstellen von Zuckerwarenautomaten, sodaß sie der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind) besteht nicht allein in der nach der Verordnung verpönten Aufstellu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: HygieneV Zuckerwaren aus Automaten 1988 §1 Abs2;LMG 1975 §74 Abs4 Z1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da sich der Schuldspruch gem § 74 Abs 4 Z 1 LMG 1975 iVm § 1 Abs 2 HygieneV Zuckerwaren aus Automaten 1988 des erstinstanzlichen Straferkenntnisses auf das in der Aufrechterhaltung des verordnungswidrigen Zustandes bestehende strafbare Verhalten... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 6. April 1992 wurde die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin schuldig erkannt, insgesamt neun Übertretungen arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften (der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, des Arbeitnehmerschutzgesetzes, des KJBG und des Arbeitszeitgesetzes) begangen zu haben; sie wurde deshalb mit je S 1.000,-- (insgesamt S 9.000,--), jeweils unter Festsetzung e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ASchG 1972 §29;KJBG 1987 §27 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Bei § 27 Abs 1 KJBG 1987 und § 29 ASchG handelt es sich um zwei, jeweils unterschiedliche Sachverhalte erfassende Gebotsnormen: Während im § 27 Abs 1 KJBG 1987 ausschließlich das Auflegen des KJBG 1987 angeordnet wird, umfaßt das Gebot nach § 29 ASchG ausschließli... mehr lesen...
Gegenüber dem Beschwerdeführer wurde seitens des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk, ein mit 8. Oktober 1991 datiertes Straferkenntnis erlassen, dessen Spruch: nachstehenden Wortlaut hat: "Sie sind als Verwalter der Liegenschaft und des Hauses in W 47, ident mit G-Gasse 2, dafür verantwortlich, daß Sie ohne Veranlassung und Vorwissen des Eigentümers entgegen den Bestimmungen des § 129 Abs. 2 der Bauordnung für Wien diese Baulichkeit nicht in g... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2;BauO Wr §135 Abs1;BauRallg;VStG §19;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die sich aus § 129 Abs 2 Wr BauO ergebende Verbindlichkeit des Hauseigentümers s... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 24. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe "jedenfalls vom 10.4.1992 in den späten Nachmittagsstunden bis zum 12.4.1992 das Wohnmobil mit dem amtlichen Kennzeichen nnn1 (D) im Gemeindegebiet von S oberhalb des Waldschwimmbades abgestellt und benützt, obwohl das Abstellen und Benützen von Wohnwägen außerhalb ... mehr lesen...