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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/19/0316 1 (hier: zahlreiche Übertretungen des § 9 erster Satz erster Fall, des § 9 erster Satz zweiter Fall und des § 12 Abs 1 AZG).Stammrechtssatz
Wenn mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen des Besch zufolge der Gleichartigkeit der Begehungsform und der äußeren Begleitumstände, des engen zeitlichen Zusammenhanges und des diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Besch (hier: Unterlassung einer wirksamen Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des KJBG betreffend Arbeitszeit bzw Ruhezeiten bzw Nachtruhe) zu einer Einheit zusammentreten, so bilden sie solcherart eine einzige strafbare Handlung (Hinweis E 23.4.1990, 90/19/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991190200.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012