RS Vwgh 1993/9/6 92/10/0422

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1993
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

HygieneV Zuckerwaren aus Automaten 1988 §1 Abs2;
LMG 1975 §74 Abs4 Z1;
VStG §22 Abs1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Da sich der Schuldspruch gem § 74 Abs 4 Z 1 LMG 1975 iVm § 1 Abs 2 HygieneV Zuckerwaren aus Automaten 1988 des erstinstanzlichen Straferkenntnisses auf das in der Aufrechterhaltung des verordnungswidrigen Zustandes bestehende strafbare Verhalten des Beschuldigten bis zum Zeitpunkt der Zustellung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses bezieht, kommt dem im Straferkenntnis angeführten Zeitpunkt der lebensmittelpolizeilichen Überprüfung demgegenüber insoweit keine rechtliche Bedeutung zu.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Unterlassungsdelikt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100422.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten