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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
HygieneV Zuckerwaren aus Automaten 1988 §1 Abs2;Rechtssatz
Da sich der Schuldspruch gem § 74 Abs 4 Z 1 LMG 1975 iVm § 1 Abs 2 HygieneV Zuckerwaren aus Automaten 1988 des erstinstanzlichen Straferkenntnisses auf das in der Aufrechterhaltung des verordnungswidrigen Zustandes bestehende strafbare Verhalten des Beschuldigten bis zum Zeitpunkt der Zustellung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses bezieht, kommt dem im Straferkenntnis angeführten Zeitpunkt der lebensmittelpolizeilichen Überprüfung demgegenüber insoweit keine rechtliche Bedeutung zu.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff UnterlassungsdeliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100422.X02Im RIS seit
20.11.2000