RS Vwgh 1993/7/8 93/18/0022

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Veröffentlicht am 08.07.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ASchG 1972 §29;
KJBG 1987 §27 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Bei § 27 Abs 1 KJBG 1987 und § 29 ASchG handelt es sich um zwei, jeweils unterschiedliche Sachverhalte erfassende Gebotsnormen: Während im § 27 Abs 1 KJBG 1987 ausschließlich das Auflegen des KJBG 1987 angeordnet wird, umfaßt das Gebot nach § 29 ASchG ausschließlich die Pflicht, das ASchG aufzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180022.X04

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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