RS Vwgh 1993/12/15 92/03/0249

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 lita Z10;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Durch Überschreitungen der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h und Überschreitungen einer durch Verbotszeichen kundgemachten Höchstgeschwindigkeit wurden verschiedene selbständige Delikte gesetzt, die auch getrennt zu bestrafen sind (Hinweis: E 29.1.1992, 91/03/0352).

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030249.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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