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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Rechtssatz
Durch Überschreitungen der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h und Überschreitungen einer durch Verbotszeichen kundgemachten Höchstgeschwindigkeit wurden verschiedene selbständige Delikte gesetzt, die auch getrennt zu bestrafen sind (Hinweis: E 29.1.1992, 91/03/0352).
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030249.X02Im RIS seit
12.06.2001