Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0017 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13042 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Dem tatsächlichen Bekanntwerden eines disziplinären Vorfalls in der Öffentlichkeit kommt weder bei der objektiven Betrachtung der Schwere der Dienstpflichtverletzung noch im Rahmen der Milderungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor (Justizwachdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Wien eingesetzt. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das (den Parteien bekannte) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. September 1994, Zl. 94/09/0111, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, er war bis zu seiner Suspendierung dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Der genannte Bescheid enthielt ... mehr lesen...
Der 1963 geborene Beschwerdeführer stand als Postbeamter (Offizial) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versah zuletzt seinen Dienst beim Postamt 1150 Wien. Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (im folgenden: DK) sprach den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. Juli 1993 schuldig: "1.) dem Dienst in der Zeit von 1. April 1993 bis 18. April 1993 ohne Angabe von Gründen und somit unentschuldigt ferngeblieben zu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 9 Stammrechtssatz Schuldhaft verletzt ein Beamter seine Pflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Beamte habe mit Bewußtsein (Wissen), pflichtwidrig zu handeln ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachoberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, er war als Lohnsteuerprüfer in der Finanzverwaltung tätig. Mit der in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung des Finanzamtes Innsbruck (als Finanzstrafbehörde erster Instanz) vom 7. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 und 2 lit. a Finanzstrafgesetz schuldig erkannt und hiefür (mit einer Geldstrafe vom S 45.000,--)... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 9 Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der Grenze des § 27 StGB eine Entlassung des Beschuldigten als gesetzwidrig oder auch nur als uner... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §27;
Rechtssatz: Für die Schwere der Dienstpflichtverletzung ist maßgeblich, in welchem objektiven Ausmaß gegen (Standespflichtigen oder) Amtspflichtigen verstoßen oder der Dienstbereich beeinträchtigt wird. Ist aber durch die begangenen Verfehlungen d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/04 91/09/0166 4
(hier: nach dem BDG 1979) Stammrechtssatz Für das Disziplinarrecht nach dem Stmk GdBedG sind andere Gesichtspunkte maßgebend als nach dem Strafgesetzbuch (Hinweis E 14.1.1977, 833/76, VwSlg 9217/A und ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (in der Folge: Mb), geboren 1958, steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, 38 Vr 669/93, 38 Hv 14/93, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, 9 Bs 242/93, wurde der Mb für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz, teilwe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 9
(hier zu § 70 Abs 1 Z 4 und § 71 LDG 1984) Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor (Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung in der Verwendungsgruppe PT 5) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitraum der beschwerdegegenständlichen Dienstvergehen Leiter des Postamtes G. Das genannte Postamt ist ein Postamt II. Klasse, Stufe 4 B (mit einem kassenführenden Amtsleiter und drei Zustellern). Mit "Disziplinarerkenntnis" der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirt... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht seit 1. Oktober 1983 als Postbeamter (zuletzt in der Verwendungsgruppe PT 4) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitraum der beschwerdegegenständlichen Disziplinarvergehen als "Springer bei diversen Postämtern im Raum Tirol" eingesetzt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 7. Juli 1994, AZ 28 Vr 760/94, wurde der Mitbeteiligte wie folgt schuldig erkannt: "Er hat in der Zeit vom 1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 2 Stammrechtssatz Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische We... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 2 Stammrechtssatz Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische We... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragba... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 9 Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der Grenze des § 27 StGB eine Entlassung des Beschuldigten als gesetzwidrig oder auch nur als uner... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragba... mehr lesen...
Der 1948 geborene Beschwerdeführer stand als Aufseher (Hauptplatzmeister) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Seine letzte Dienststelle war die Magistratsabteilung 51. Seine Aufgabe bestand im Instandhalten und Reinhalten der Kabinen und Spielfelder auf dem Sportplatz in XY. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. April 1993, 6eE Vr 1055/93, Hv 1166/93, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens der gl... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;DO Wr 1966 §19 Abs2;DO Wr 1966 §56a litb;DO Wr 1966 §58 Abs1 Z6;DO Wr 1966 §59 Abs1;DO Wr 1966 §62 Abs2;DO Wr 1966 §62 Abs3;StGB §209;
Rechtssatz: Bei einer Verletzung von spezifisch dienstrechtlichen Tatbeständen, wie jenen d... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;DO Wr 1966 §19 Abs2;DO Wr 1966 §58 Abs1 Z6;DO Wr 1966 §59 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Bei einer Verurteilung des Beamten wegen des Verbrechens der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt XY, wo er im Verteil- und Verladedienst in der Paketumleitung in Verwendung stand. Mit der in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung des Bezirksgerichtes Salzburg vom 30. Dezember 1993, 27 U 976/93, wurde der Beschwerdeführer des Vergehens des versuchten und vollendeten Diebstahles nach den §§ 127 und 15 StGB für schuldig erkannt. Der Beschwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zur Zeit der beschwerdegegenständlichen Disziplinarvergehen versah er seinen Dienst beim Postamt XY. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 25. Mai 1994, 14 Vr 81/94, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB für schuldig erkannt und hiefür über ihn eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 6 Mo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1 idF 2002/I/087;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0316 E 17. November 1994 RS 4 Stammrechtssatz Wer die für das Funktionieren des öffentlichen Die... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 2 Stammrechtssatz Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendungen auf betrügerische We... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 4 Stammrechtssatz Die Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe gegen aktive Beamte. Sie bezweckt, daß si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3
(hier: vier Diebstähle) Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0316 2
(hier: vier Diebstähle) Stammrechtssatz Eine Beamtin, die, wie die Bf, unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Möglichkeiten unter Verleitung eines weiteren Postbediensteten durch Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachnahmesendun... mehr lesen...