Entscheidungen zu § 93 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 271-300 von 337

RS Vwgh 1992/9/29 92/09/0025

Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §93 Abs2;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frage der Entlassung kommt es nur darauf an, ob das Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten durch dessen Verhalten (hier: der Besc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 91/09/0186

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Die Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe gegen aktive Beamte. Sie bezweckt, daß sich die Dienstbehörde von einem Beamten, der sich infolge seines Fehl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 91/09/0186

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstandenen Nachteile die "Untragbarkeit" des Beamten für seinen Dienstgeber... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 91/09/0186

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Finanzielle Schwierigkeiten bzw ausweglose Situationen sind genauso wie Kontrollücken in der Regel weder etwas besonderes noch zur Gänze zu vermeiden. Die Fürsorgepflicht des öffentlichen Dienstgebers dahingehend zu verstehen, daß durch eine entsprechende Organisationsgestaltung die psychisch-moralischen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 91/09/0186

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ist durch das konkrete Verhalten des Beamten die Verletzung der Dienspflichten nach § 43 Abs 2 BDG 1979 als so schwer zu werten, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben des Beamten nicht mehr gegeben ist, so rechtfertigt dies die Beendigung des öffen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 91/09/0186

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der in eigennütziger Weise in Kenntnis der Gepflogenheiten seiner Verwaltung einer Firma durch gezielte Informationen und im Zusammenwirken mit ihr zum Schaden seiner Verwaltung Aufträge zukommen lassen will, belastet das zwischen ihm und seiner Verwaltung bestehene Vertrauensverhältnis in al... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 91/09/0186

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0088 9 Stammrechtssatz Ein Beamter, der seinen Dienstgeber um des eigenen Vorteils willen schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstgeber bestehende, für die Erfüllung der Aufgaben öffentlicher Verwaltungen unerläßliche Vertrau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 91/09/0186

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 4; 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 1; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Eine einwandfreie Dien... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 91/09/0186

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Der Dienstgeber der Besch, die zur Tatzeit Leiterin eines Postamtes gewesen ist, ist der Bund; die für die fachliche Abwicklung des Sparkassengeschäftes aber im wesentlichen maßgebliche Unternehmung ist die grundsätzlich nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten eingerichtete Postsparkasse. Beim Beamten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 91/09/0186

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 8 Stammrechtssatz Wenn der Beamte mehrmals deliktisch gehandelt und zum Zeitpunkt der Entdeckung der Tat den Schaden nur zum Teil wieder gutzumachen hat, so ist die daraus abzuleitende Wiedergutmachungsabsicht bzgl des gesamten ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 91/09/0186

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Besch als Beamtin im Personalstand der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung ein Verhalten (langjährige regelmäßige Malversationen in Millionenhöhe) gesetzt, daß das für die Stellung als Beamtin erforderliche Vertrauen der Öffentlichkeit wesentlich gestört hat, so ist es (für die Strafbemessung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 91/09/0186

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Eine Entlassung ist nicht nur dann auszusprechen, wenn ein Beamter seine Dienstpflichten derart verletzt hat, daß er für den öffentlichen Dien... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/25 91/09/0148

Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung erkannte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Disziplinarbehörde erster Instanz) mit Bescheid vom 15. Februar 1991 den Beschwerdeführer schuldig, 27 Anträge auf Mietzinsbeihilfe gemäß § 106a EStG 1972, die zwischen dem 2. Juli 1987 und 16. November 1989 beim Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien eingelangt ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/09/0148

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Beamte eine sachgerechte Bearbeitung von Mietzinsbeihilfeanträgen vorgetäuscht, um seine Aktenrückstände zu verschleiern, so ist in diesem Fall die Schwere der Dienstpflichtverletzung eine sehr bedeutende: Zum einen hat der Beamte in objektiver Hinsicht das Vertrauen seines Dienstgebers erheblich ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/09/0148

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Strafbemessung sind vor allem die Schwere, insbesondere die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Grad des Verschuldens und der Beweggrund der Tat, ferner die Auswirkung der Tat für den Dienstgeber, für das Ansehen des Beschuldigten selbst und der Beamtenschaft in der Öffentlichkeit und schließlich d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/09/0148

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Was den Vorwurf der mangelhaften Ermittlung der Arbeitsüberlastung als möglichen Milderungsgrund für die zur Last gelegte Tat betrifft, kommt dem schon deshalb keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu, weil auch eine allenfalls gegebene Arbeitsüberlastung, die zu Aktenrückständen geführt hat, das Ausma... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/21 92/09/0119

Der 1942 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter des höheren Verwaltungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Mit Straferkenntnis der Disziplinarkommission erster Instanz wurde der Beschwerdeführer folgender Dienstpflichtverletzungen schuldig erkannt: "Er hat, 1) wie mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 8. März 1991, G.Zl. 1d Vr 11083/90 Hv 223/91, festgestellt wurde, im Herbst 1990 in seiner Wohnung in W, N-Ga... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 92/09/0119

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93 Abs1;DO Wr 1966 §59 Abs1;DO Wr 1966 §59 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Strafbemessung ist nach § 59 Abs 1 erster Satz Wr DO vor allem die Schwere der Dienstpflichtverletzung, insbesondere die Bedeutung der verletzten Pflicht, entscheidend. Für die Schwere der Dienstpflichtverletzung ist maßgeblich, in welchem objektiven Ausmaß geg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/21 90/09/0191

Der im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Finanzamt für den n. Bezirk (Großbetriebsprüfungsabteilung). Das Landesgericht R hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 5. April 1989, 17 Vr 831/87, Hv 7/88, des Verbrechens der versuchten Erpressung unter Ausnützung einer Amtsstellung nach §§ 15, 144 Abs. 1 i.V.m. § 313 StGB und des Vergehens... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/21 90/09/0181

Der im Jahre 1951 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Hauptzollamt K. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Landesgericht K den Beschwerdeführer mit Urteil vom 20. Jänner 1989, 35 EVr 2762/88, 35 EHv 103/88, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Feststellungen des - vom Oberl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.1991

RS Vwgh 1991/2/21 90/09/0191

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 6 Stammrechtssatz Bei der Strafbemessung ist nach § 93 Abs 1 erster Satz BDG 1979 vor allem die Schwere der Dienstpflichtverletzung, insbesondere die Bedeutung der verletzten Pflicht, entscheidend. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist es für die Schwere der Dienstpflichtverletzung maßge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1991

RS Vwgh 1991/2/21 90/09/0181

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF der Rechtfertigung der Disziplinarstrafe der Entlassung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990090181.X06 Im RIS seit 21.02.1991 Zuletzt aktualisiert am 02.11.2016 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1991

RS Vwgh 1991/2/21 90/09/0181

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 6 Stammrechtssatz Bei der Strafbemessung ist nach § 93 Abs 1 erster Satz BDG 1979 vor allem die Schwere der Dienstpflichtverletzung, insbesondere die Bedeutung der verletzten Pflicht, entscheidend. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist es für die Schwere der Dienstpflichtverletzung maßge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1991

RS Vwgh 1991/2/21 90/09/0181

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Schuldhaft verletzt ein Beamter seine Pflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Beamte habe mit Bewußtsein (Wissen), pflichtwidrig zu handeln oder unter Außerachtlassung der gebotenen und zumutbaren Sorgfalt ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1991

RS Vwgh 1991/2/21 90/09/0181

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 91 BDG 1979 ist der Beamte, der schuldhaft seine Dienstpflichten verletzt, nach diesem Abschnitt (dh des neunten Abschnittes des Gesetzes) zur Verantwortung zu ziehen. Niemand darf bestraft werden, wenn seine Schuld nicht erwiesen ist ("nulla poena sine culpa"). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/18 90/09/0110

Der im Jahre 1942 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Gendarmerieposten R. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 16. Mai 1988 schuldig erkannt, er hätte am 3. März 1988 um ca. 12.40 Uhr im Ortsgebiet von Traiskirchen, auf der Otto-Glöckelstraße Nr. 42, den Pkw N... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/18 90/09/0088

Der im Jahre 1962 geborene Beschwerdeführer stand als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt T. Das Landesgericht Innsbruck hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 4. Oktober 1989 schuldig erkannt, er habe in T als Schalterbeamter des Postamtes T mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf Inkasso von Kosten für die Sendung von Nachnahmepaketen zu schädigen, seine Befugnis im N... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 4(hier: betreffend eines Postbeamten) Stammrechtssatz Die Kassenklarheit, Kassensicherheit und Kassenredlichkeit sind für ein geordnetes und zuverlässiges Kassenwesen grundlegende Voraussetzung. Darüber wird jeder Kassenbeamte i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 6 Stammrechtssatz Bei der Strafbemessung ist nach § 93 Abs 1 erster Satz BDG 1979 vor allem die Schwere der Dienstpflichtverletzung, insbesondere die Bedeutung der verletzten Pflicht, entscheidend. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist es für die Schwere der Dienstpflichtverletzung maßge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 4; 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 1; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 6(hier: Verbrechen des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

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