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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9; (RIS: abwh)Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/09/0316 E 17. November 1994 RS 4Stammrechtssatz
Wer die für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, macht sich in aller Regel für den öffentlichen Dienst untragbar. Verträgt die Funktion der staatlichen Verwaltung die Weiterbeschäftigung eines Beamten nicht mehr, dann auch nicht teilweise oder an einem anderen Dienstort oder in anderer dienstlicher Verwendung (Hinweis E 15.9.1994, 94/09/0122).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995090146.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016