RS Vwgh 1995/11/16 93/09/0347

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §81 Abs1;
BDG 1979 §84 Abs1;

Rechtssatz

Eine Leistungsbeschreibung des Vorgesetzten soll möglichst konkrete Sachverhalte und eine konkrete Darstellung der Leistungen des Beamten enthalten und sich nicht in wertenden Feststellungen erschöpfen (Hinweis E 19.4.1995, 94/12/0362).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090347.X02

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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