RS Vwgh 1993/7/1 92/09/0226

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Veröffentlicht am 01.07.1993
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;

Rechtssatz

Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist gem § 84 Abs 1 BDG 1979 der unmittelbare Dienstvorgesetzte, der die Leistungen des Beamten gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen hat. Entscheidend ist, daß das Werturteil letztlich keine formelhafte Behauptung darstellt,

sondern, daß es für den Beamten einleuchtend ist (Hinweis E 25.4.1991, 90/09/0193).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090226.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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