1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Im Antrag vom 4. Juni 2019 führte der Revisionswerber aus, er sei mit Wirksamkeit vom 20. Mai 2019 zum Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres bestellt worden. Mit Schreiben vom 23. Mai 2019 des Bundesministers für Inneres sei er mit sofortiger Wirksamkeit von dieser Funktion abberufen worden. Auf Grund der dagegen erfolgten schriftlichen Remon... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §141 Abs1BDG 1979 §40 Abs1BDG 1979 §40 Abs2B-VG Art133 Abs4B-VG Art20 Abs1VwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Eine nicht nach § 141 Abs. 1 BDG 1979 erfolgte Zuweisung des Arbeitsplatzes durch bloße (generelle) Weisung des Bundesministers (Änderung der Geschäftseinteilu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979 §38 Abs5BDG 1979 §40 Abs1BDG 1979 §40 Abs2B-VG Art133 Abs4B-VG Art20 Abs1VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwRallg
Rechtssatz: Dann, wenn eine Verwendungsänderung durch Weisung angeordnet wurde und der betroffene Beamte der Auffassung ist, ... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Fachoberinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war zur Dienstleistung nach § 17 Abs. 1a des Poststrukturgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201 (PTSG), der Post AG zugewiesen. Soweit dem angefochtenen Bescheid und dem Vorbringen der Parteien sowie den vorgelegten Verwaltungsakten zu entnehmen ist, stand der Beschwerdeführer seit 1967 in einem zunächst vertraglichen Dienstver... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2 Z1;BDG 1979 §40 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 (idF BGBl. Nr. 550/1994) liegt eine Verwendungsänderung vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Die Abberufung des Beamten ist nach § 40 Abs. 2 Z. 1 BDG 1979 u.a. dann einer Versetzung gleichzuhalten (und daher dur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Juni 2002 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Während seines aktiven Dienstverhältnisses war er der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen und im Bereich des Personalamtes W (im Folgenden: Dienstbehörde erster Instanz) beschäftigt. Unbestritten ist, dass er auf einer Planstelle der Verwendungsgruppe PT 4 ernannt war. Mit Eingabe vom 21. Juli 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Nachzahlung der ihm seiner... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/450;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/450;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/450;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/450;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die vorzeitige Beendigung einer vorübergehenden Höherverwendung vor Ablauf der "von vornherein" bestehenden zei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Leiter des Referates im Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Dienstanweisung vom 13. März 2003 wurde der Beschwerdeführer "aus gegebenem Anlass mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf vom Außendienst abgezogen". Hintergrund dieser Dienstanweisung war, dass die Dienstbehörde es aufgrund des angesprochenen Anlasses... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/12/0134 B 15. Oktober 2003 RS 1
(Hier: ohne letzten Satz.) Stammrechtssatz Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 liegt eine Verwendungsänderung dann vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Eine Abberufung von der bisherigen Verwendung liegt aber nicht ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 2003 in einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Während seines aktiven Dienstverhältnisses gehörte er der Verwendungsgruppe PT 4 an, war der Österreichischen Post AG zugewiesen und im Bereich des Personalamtes Linz der Österreichischen Post AG beschäftigt. In einer an die "Regionalleitung Schalter" (Oberösterreich) der Österreichischen Post AG übersandten Eingabe des Beschwerdeführers vom 23. März 2001 heißt es: "Betreff: Ve... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die dem Dienstgeber in § 40 Abs. 4 Z. 2 zweiter Fall BDG 1979 übertragene Befugnis, einen Beamten lediglich zur provisorischen Führung der Funktion an... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Annahme, die hier in Rede stehende Verwendung sei dem Beamten DIENSTRECHTLICH nicht auf Dauer zugewiesen und könne ihm deshalb auch durch verwendu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 40 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 38 Abs. 7 erster Satz BDG 1979 folgt, dass die Abberufung eines Beamt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In Ansehung der Übertragung "vorübergehender" Aufgaben an einen Beamten in anderen als den in § 40 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 geregelten Fällen hat der Verw... mehr lesen...
Die am 4. Mai 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Professorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die Pädagogische Akademie B. Der Beschwerdeführerin war auf Grund ihres Ansuchens in den Schuljahren 2000/2001 und 2001/2002 eine Lehrpflichtermäßigung auf insgesamt 7,00 Werteinheiten gewährt worden. Im Schuljahr 2002/2003 war ihre Lehrverpflichtung aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 8 Abs. 2 BLVG auf die Hälfte herabgesetzt. Ab dem 3... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §75b Abs1 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: § 75b Abs. 1 BDG 1979 gebraucht den Begriff der Abberufung des Beamten von seinem Arbeitsplatz in jenem Verständnis, wie er in § 40 Abs. 1 BDG 1979 im Zusammenhang mit der Abberufung von der bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung verwendet wird. Wie § 40 Abs. 1 BDG 1979 zeigt, ... mehr lesen...
1. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich folgendes Verwaltungsgeschehen: Mit Bescheid des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen vom 25. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 40 Abs. 2 iVm § 38 Abs. 2 und 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) mit Ablauf des 28. Februar 2002 von seiner bisherigen Verwendung als Leiter der Abteilung VI/1 des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen abberufen. Gemäß § 40 Abs. 1 BDG 1979 wu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde sowie einer über Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes erstatteten Stellungnahme ergeben sich folgende Sachverhaltsbehauptungen des Beschwerdeführers: Er steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Bundesgarten Schönbrunn. Er ist Mitglied des Betriebsrates. Seit 9. Oktober 2000 ist der Beschwerdeführer Leiter der Abteilung Zentralwerkstätte. Zum Zeitpunkt seiner Ernennung hatte er einen (näher beschriebenen) Arbeit... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs4 Z1;BDG 1979 §40 Abs4 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/12/0134 B 15. Oktober 2003 RS 1
(hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 liegt eine Verwendungsänderung dann vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Eine Abberufung von der bisherigen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Militärkommando Oberösterreich. Der vorliegenden, gegen den Bundesminister für Landesverteidigung als belangte Behörde gerichteten Säumnisbeschwerde liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Bescheid des Korpskommando II vom 26. März 2001 wurde der Beschwerdeführer auf einen "Arbeitsplatz über dem Stand" eingeteilt; die Aufgaben dieses Arbeitsplatzes wurden als "... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs4 Z1;BDG 1979 §40 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 liegt eine Verwendungsänderung dann vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Eine Abberufung von der bisherigen Verwendung liegt aber nicht nur dann vor, wenn ein gänzlicher Entzug aller bisher damit verbundenen ... mehr lesen...
Der 1953 geborene Beschwerdeführer steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Oberkontrollor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Strom- und Hafenaufsicht Linz, Schiffahrtspolizei. Aufgrund einer Reihe von Vorkommnissen, die sich über Jahre hinzogen, wie z.B. Verfassen von Dienstaufsichtsbeschwerden, "Sachverhaltsdarstellungen" an die Staatsanwaltschaft und den Rechnungshof bzw. mangelhafte diensteinschlägige Kenntn... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0122 E 6. September 1995 VwSlg 14313 A/1995 RS 5 Stammrechtssatz Das § 38 und § 40 BDG 1979 zugrundegelegte wichtige dienstliche Interesse ist einerseits an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle vor Erlassung des angefochtenen Bescheides war die Zollwachabteilung (ZWA) Z. Mit Schreiben vom 19. Februar 1993 (gerichtet an die Dienstbehörde I. Instanz) erhoben einige Beamte, darunter auch der Beschwerdeführer, Vorwürfe gegen ihren Vorgesetzten. Sie führten aus, der Abteilungsleiter meide den Kontakt zu seinen Bediensteten; er versuche, wie sich aus mehrere... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/12/0315 E 28. Mai 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 5
(hier: Das jahrelange Sammeln von Angriffspunkten gegen einen
Vorgesetzten durch die Mitarbeiter stellt keine in Form ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und den ergänzend vorgelegten Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Rätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie war bis zu ihrer Karenzierung aus dem Grunde der Mutterschaft Leiterin der Strafsachenstelle beim Finanzamt S. Während der Zeit ihres Karenzurlaubes wurden - nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerin - im Wege einer organisatorischen Änderung die Aufgaben des von ih... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §41 Abs2;BDG 1979 §41a Abs6;BDG 1979 §75 Abs8;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtsstellung eines Beamten, der sich im Karenzurlaub befunden hat, ist durch § 75 Abs 8 BDG 1979 bestimmt. Demnach ist er nach Wiederantritt des Dienstes, wenn keine Interessen des Dienstes entgegenstehen (- ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Klagenfurt; er war jahrelang mit der Leitung der Abteilung "Baurecht, Forstrecht" betraut. In dieser Funktion war er im Zusammenwirken mit acht Mitarbeitern - nach seinem Vorbringen - für folgende Aufgaben auf Grund der Geschäftseinteilung zuständig: "- Kärntner Bauordnung einschließlich Nebengesetze (Baubewilligungen, Benützungsbewilligungen, u.a.) - Naturschutz - Forstr... mehr lesen...
Index: L24002 Gemeindebedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;StadtbeamtenG Krnt 1969 §35c;StadtbeamtenG Krnt 1969 §35e;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines IN EINEM RECHTSSTAATLICHEN VERFAHREN DARGELEGTEN WICHTIGEN DIENSTLICHEN INTERESSES ist nahezu jede Versetzung oder Verwendungsänderung rechtlich zulässig, wobei einer solchen bescheidmäßig zu ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in der Dienstklasse VIII in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; er wird im Bereich des Amtes der Tiroler Landesregierung verwendet. Mit Bescheid vom 9. März 1995 (beim Verwaltungsgerichtshof angefochten unter Zl. 95/12/0088) war die dem Beschwerdeführer für seine Verantwortung im Rahmen der Erziehungsberatung bezahlte Verwendungszulage gemäß § 30a Abs. 1 Z. 3 des auch im Tiroler Landesdienstrecht anwendbaren Gehaltsg... mehr lesen...