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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §141 Abs1Rechtssatz
Eine nicht nach § 141 Abs. 1 BDG 1979 erfolgte Zuweisung des Arbeitsplatzes durch bloße (generelle) Weisung des Bundesministers (Änderung der Geschäftseinteilung) darf beendet werden, ohne dass dabei ein Fall des § 40 Abs. 2 BDG 1979 vorliegt (vgl. VwGH 31.1.2006, 2001/12/0100). Nichts Anderes gilt bei der bloßen Abberufung des Beamten von einer dienstrechtlich nicht umfassend wirksamen Zuweisung eines Arbeitsplatzes durch (individuelle) Weisung.
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020120053.L02Im RIS seit
02.05.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022