Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §8 Abs2;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines in einem rechtsstaatlichen Verfahren dargelegten wichtigen dienstlichen Interesses ist nahezu jede Versetzung oder Verwendungsänderung rechtlich zulässig. Unzulässig sind derartige Personalmaßnahmen trotz Vorliegens eines wichtigen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bezirkspolizeikommissariat XY, bei welchem er als Kriminalbeamter tätig ist. Mit Bescheid vom 2. Juni 1989 sprach die Bundespolizeidirektion Wien als Dienstbehörde erster Instanz aus, daß dem Beschwerdeführer ab 1. Jänner 1989 die Dienstzulage nach § 73b GG 1956 gebühre. Mit Antrag vom 20. September 1990 begehrte der Beschwerdeführer von der Diens... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §40 Abs1;GehG 1956 §73b Abs1;GehG 1956 §73b Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Änderung in der Verwendung eines Wachebeamten infolge Änderung des Aufgabenkreises und Zuerkennung einer Dienstzulage nach § 73b GehG bedeutet noch nicht, daß ihm VOR dieser Verwendungsänder... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primararzt (der Dienstklasse VII des Dienstzweiges "Dienst der Ärzte in den Krankenanstalten") in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er ist (seit 1. Oktober 1984) als Leiter des Institutes für Physiotherapie (im folgenden auch Institut genannt) am Landeskrankenhaus XY (LKH) tätig und war gleichzeitig mit der Leitung der Medizinisch-technischen Schule für den physiotherapeutischen Dienst (im folgenden auch Schule) am... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §56;BDG 1979 §40 Abs1 impl;BDG 1979 §40 Abs2 impl;DP §67 Abs4 litb idF OÖ 1973/070;DP/OÖ 1954 §67 Abs4 litb;LBG OÖ 1954 §2;LBGErg OÖ 18te Art1 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die Abberufung eines Beamten von einer Verwendung unter Beibehaltung einer Re... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der seiner Versetzung vorausgehenden Dienstzuteilung zum Landesgendarmeriekommando (= LGK) für Niederösterreich war der Beschwerdeführer Leiter der Verkehrsabteilung des LGK für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 BDG 1979 vom LGK für Tirol, Verkehrsabteilung, zum LGK für Niederösterreich in Wien versetzt und dort als w... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1;
Rechtssatz: Das § 38 und § 40 BDG 1979 zugrundegelegte wichtige dienstliche Interesse ist einerseits an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, andererseits an deren Rechtmäßigkeit zu messen. Der Beamte hat zwar - genauso wie jeder ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich tätig. Zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf das Erkenntnis im ersten Rechtsgang vom 16. Dezember 1992, Zl. 91/12/0294, hingewiesen. Mit diesem war der seinerzeit angefochtene Bescheid hinsichtlich Zuteilungsgebühren, Gefahrenzulagen und pauschalie... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/07 Personalvertretung68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BEinstG §7;GehG 1956 §15;GehG 1956 §3 Abs2;GehG 1956 §73b;PVG 1967 §25 Abs4;
Rechtssatz: Das BEinStG schützt nicht vor einer Verwendungsänderung mangels Exekutivdienstfähigkeit. Der jeweilige Zulagenanspruch bzw Nebengebührenanspruch des Beamten ist aber nach der Verwendung zu beur... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Vor den im Beschwerdefall strittigen Personalmaßnahmen war sie (seit Mitte 1984) Abteilungsleiter-Stellvertreterin in der Abteilung Innere Revision. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 24. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 12. November 1990 "von Ihrem bisherigen Aufgabenbereich entbunden und der Ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Enthält eine in Form einer Weisung ergangene Verwendungsänderung die Aufforderung zum "Dienstantritt" in einer bestimmten Abteilung der Dienststelle, so ist dies so zu verstehen, daß es der bloßen Verdeutlichung dient, nicht aber daß die Wirksamkeit der Personalmaßnahme von der physischen Präsenz des Be... mehr lesen...
In dem für das Beschwerdeverfahren relevanten Zeitraum stand der Beschwerdeführer als Gendarmerie-Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde vom zuständigen Landes-Gendarmeriekommando im November 1990 aufgrund einer Verschlechterung seiner Hörfähigkeit (hochgradige Schwerhörigkeit) vom Gendarmerieposten, an dem er Außendienst versah, "abgezogen" und dem Landes-Gendarmeriekommando zwecks Innendienstleistung Material-/Hausverwal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §38;BDG 1979 §40 Abs1;BEinstG §7;GehG 1956 §19b;GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §74 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0063
93/12/0064
Rechtssatz: Für die Gebührlichkeit eines Zulagenanspruches ist die tatsächliche Verwend... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BEinstG §7;GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §19b;GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §74 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0063
93/12/0064
Rechtssatz: § 7 BEinstG steht einer Verwendungsänderung des behinderten Beamten, mit der - wie bei jed... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Seine Dienststelle ist das allgemeine öffentliche Landeskrankenhaus B. Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland die vom Beschwerdeführer wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der Teilung der von ihm geleiteten Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe des allgemeinen öffentlichen La... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art129a Abs1 Z2;B-VG Art130 Abs1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Eine organisatorische Änderung in einem allgemeinen öff Landeskrankenhaus samt den damit verbundenen, ihnen dienenden Maßnahmen bzw personellen Änderungen schließt die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsge... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (im folgenden mP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde H (beschwerdeführende Partei). Mit (nicht als Bescheid gekennzeichnetem) Schreiben vom 30. November 1979 teilte der Bürgermeister der beschwerdeführenden Partei der mP mit, auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 25. Oktober 1979 sei sie mit Wirksamkeit vom 1. November 1978 zum ärztlichen Leiter des a.ö. Krankenhauses H bestellt worden und berechtigt, den Amtstit... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs1;GdBDO NÖ 1976 §1 Abs5;GdBDO NÖ 1976 §17 Abs1;GdBDO NÖ 1976 §29 Abs2;
Rechtssatz: Das Land Niederösterreich hat betreffend die Form der Versetzung bzw der Verwendungsänderung für den Bereich des Landesbeamtenrechtes eine vom BDG bzw von der Dienstpragmatik in der Fassung der Novelle 1969 abwe... mehr lesen...