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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;Rechtssatz
In Ansehung der Übertragung "vorübergehender" Aufgaben an einen Beamten in anderen als den in § 40 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 geregelten Fällen hat der Verwaltungsgerichtshof die zur Auslegung der vergleichbaren gehaltsrechtlichen Begriffe in den Erkenntnissen vom 19. September 2003, Zl. 2000/12/0049, und vom 14. Mai 2004, Zl. 2003/12/0137, erstatteten Ausführungen auch auf die dienstrechtliche Seite einer Betrauung übertragen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. April 2005, Zl. 2003/12/0181). Damit ist freilich noch keine Aussage darüber getroffen, ob auch der Begriff der "vorläufigen Ausübung einer höheren Verwendung" im ersten bzw. der Begriff der "provisorischen Führung der Funktion" im zweiten Fall des § 40 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 dahingehend auszulegen ist, dass eine "Vorläufigkeit" bzw. eine "provisorische Führung" nicht mehr vorliegt, wenn die diesbezüglichen Funktionen länger als sechs Monate ausgeübt werden.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120049.X05Im RIS seit
30.11.2005Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010