Der Beschwerdeführer steht als Hofrat der Bundespolizeidirektion X in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1990 zum Leiter einer Abteilung dieser Bundespolizeidirektion bestellt. Ab dem 1. Oktober 1991 hatte der Beschwerdeführer als ranghöchster Abteilungsleiter gemäß der Bestimmung des § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bundespolizeibehörden (außer Wien), welche in Anwendung der Bestimmung des § 12 Abs. 1 und 2 des Sicherhe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/12/0092 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0130 E 6. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Abberufung eines Beamten von seiner nicht bloß vorübergehenden höheren Tätigkeit als Vertreter eines Behördenleiters bzw. eines Abteilu... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und den ergänzend vorgelegten Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Rätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie war bis zu ihrer Karenzierung aus dem Grunde der Mutterschaft Leiterin der Strafsachenstelle beim Finanzamt S. Während der Zeit ihres Karenzurlaubes wurden - nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerin - im Wege einer organisatorischen Änderung die Aufgaben des von ih... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §41 Abs2;BDG 1979 §41a Abs6;BDG 1979 §75 Abs8;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtsstellung eines Beamten, der sich im Karenzurlaub befunden hat, ist durch § 75 Abs 8 BDG 1979 bestimmt. Demnach ist er nach Wiederantritt des Dienstes, wenn keine Interessen des Dienstes entgegenstehen (- ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der von ihm bekämpften Personalmaßnahme war der Beschwerdeführer beim Panzergrenadierbataillon n1, G, F, eingesetzt. Wohnhaft ist der Beschwerdeführer in T, NÖ. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 10. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 verständigt, daß seine Versetzung zur Panzertruppenschule und Diensteinteilung auf den Arbeitsplatz "HptLO Pz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs7;
Rechtssatz: Ein Versetzungsantrag eines Beamten vermittelt keinen Rechtsanspruch auf meritorische Erledigung, was auch dann gilt, wenn mit der angestrebten Versetzung keine Ernennung verbunden ist (Hinweis E 20.5.1992, 91/12/0168). Schlagworte Anspruch auf ... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor der mit dem nun angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung war das Postamt R, dessen Leiter der Beschwerdeführer (seit 1. Mai 1986 provisorisch, seit 1. Jänner 1989 endgültig) war. Während der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Leiter des Postamtes R (im folgenden PA) kam es insbesondere ab 1989 zu Vorwürfen seiner Mitarbeiter über seinen Führungsstil. Di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Im Vordergrund der für eine Versetzung maßgeblichen Überlegungen haben die dienstlichen Interessen zu stehen. Diese dienstlichen Interessen bestehen insbesondere in der Erhaltung eines rechtmäßigen, aber auch eines möglichst reibungslosen und effizienten Dienstbetriebes. European... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der vom Beschwerdeführer bekämpften Personalmaßnahme war seine Dienststelle das Landwehrstammregiment n1 in X, bei dem der Beschwerdeführer in der Wirtschaftsversorgungsstelle tätig war; weiters war (ist) der Beschwerdeführer Mitglied des Dienststellenausschusses dieser genannten Organisationseinheit. Nach den Angaben der Behörde wurde die bisherige Dienststelle des Beschwerde... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/22 90/12/0162 3 Stammrechtssatz Der Beamte hat keinen Rechtsanspruch darauf, auf dem neuen Dienstposten in der bisherigen Art verwendet zu werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995120205.X09 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §273 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Versetzungsbegriff des § 38 Abs 1 BDG 1979 geht zunächst von einer Änderung der organisatorischen Zugehörigkeit des Beamten zu einer Dienststelle aus; es kommt daher grundsätzlich nicht auf einen Wechsel des Dienstortes, sondern auf einen Wechsel der Dienststelle, der Zugehörig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im Falle der Auflösung einer Dienststelle stellt es die unausbleibliche Folge für deren Beamte dar, daß diese die ihnen dort übertragenen Aufgaben nicht mehr erfüllen können; bereits darin liegt das vom Gesetzgeber geforderte wichtige dienstliche Interesse an der Versetzung begründe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §273 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §38 Abs6;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer anderen Dienststelle iSd § 38 Abs 1 BDG 1979 ist auch dann gegeben, wenn eines der die bisherige konkrete Dienststelle bestimmenden Elemente entscheidend geändert wird und dadurch jene Bestimmungen, die der Gesetzgeber zum Schutz der Beamten vor willkürlichen Verse... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des höheren militärfachlichen Dienstes im Bereich der Landesverteidigungsakademie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Den Ausführungen im angefochtenen Bescheid zufolge war der Beschwerdeführer seit 21. Mai 1985 auf dem Arbeitsplatz "Hauptlehroffizier und Sprachmittler Serbo-Kroatisch und stellvertretender Leiter des Instituts für militärisches Fremdsprachenwesen" eingeteilt. Mit Akademietagesbefehl Nr. 21/85 vom 21. Mai 198... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0130 E 6. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Abberufung eines Beamten von seiner nicht bloß vorübergehenden höheren Tätigkeit als Vertreter eines Behördenleiters bzw. eines Abteilungsleiters unter Beibehaltung eines schon bisher ausgeübten Tätigkeitsbereiches (einer Restverwendung) ist ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Der Beschwerdeführer wurde seit November 1966 als "Referent für Funkangelegenheiten in der Abteilung 3 der Post- und Telegraphendirektion für Kärnten" in Klagenfurt verwendet. Durch das Inkrafttreten des EWR-Abkommens mit 1. Jänner 1993 wurde der Art. 7... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war bis einschließlich 31. August 1990 das Finanzamt für Körperschaften in Wien. Zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen wird auf das im ersten Rechtsgang erlassene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. September 1993, Zl. 92/12/0171, verwiesen. Diesem Erkenntnis lag eine Entscheidung der belangten Behörde zugrunde, mit der der Antrag des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Die gesetzliche Regelung über den Versetzungssschutz bzw Verwendungsänderungsschutz bietet keinen Ansatz dafür, daß der Beamte, der in einem Dienstverhältnis zum Bund steht, einen über den im § 38 Abs 1 BDG 1979 mit der Ressortzugehörigkeit abgesteckten Rahmen hinaus Anspruch auf Zugehörigkeit zu einer ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/22 90/12/0162 3 Stammrechtssatz Der Beamte hat keinen Rechtsanspruch darauf, auf dem neuen Dienstposten in der bisherigen Art verwendet zu werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994120281.X04 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/22 90/12/0162 3 Stammrechtssatz Der Beamte hat keinen Rechtsanspruch darauf, auf dem neuen Dienstposten in der bisherigen Art verwendet zu werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994120284.X05 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Vor den im Beschwerdefall strittigen Personalmaßnahmen war sie (seit Mitte 1984) Abteilungsleiter-Stellvertreterin in der Abteilung Innere Revision. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 24. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 12. November 1990 "von Ihrem bisherigen Aufgabenbereich entbunden und der Ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §39 Abs1;
Rechtssatz: Personalmaßnahmen, die Organisationseinheiten innerhalb ein und derselben Dienststelle (hier: BMLF) betreffen, können schon begrifflich weder Versetzung noch Dienstzuteilung sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993120068.X04 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig und war zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides (und zwar seit Mitte 1984) Stellvertreterin des Abteilungsleiters der Abteilung Innere Revision. Der damalige Leiter dieser Abteilung, Mag. S., wurde (ohne förmliche Abberufung von seiner Leitungsfunktion) für die Zeit vom 1. April 1989 bis 31. März 1990 dem Rechnungshof... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §40 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Recht auf Aufrechterhaltung eines tatsächlich eingetretenen Stellvertretungsfalles ist mit der Bestellung zum Stellvertreter des Abteilungsleiters nicht verbunden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Wie bereits im Vorerkenntnis vom 20. Mai 1992, Zl. 91/12/0205, auf das im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG hingewiesen wird, ausgeführt wurde, betreiben der Bund und das Land Tirol gemeinsam eine Einrichtung zur Förderung der Erwachsenenbildung und des Büchereiwesens in Tirol. Diese sei - so die Auffassung des Beschwerdeführers - zu einer eigenen Dienststelle zusammengefaßt, bei der d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das LWSR 91, das in Bregenz stationiert war und nach der Ende 1989 erfolgten Fertigstellung der Walgau-Kaserne in Bludesch in der Folge dorthin verlegt wurde. Mit Regiments-Tagesbefehl vom 20. Juni 1990 (berichtigt mit 2. Juli 1990) wurde für den Beschwerdeführer als (neuer) Dienstort mit Wirkung vom 28. Mai 1990 die Walgau-Kaserne Bludesch festgelegt. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0042
Rechtssatz: Aus der durchgehenden Verwendung innerhalb desselben von einer Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zu besorgenden eng begrenzten Aufgabenbereiches kann kein Schluß auf die inhaltliche Gleichwertigke... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/13 93/12/0041 2 Stammrechtssatz Eine Versetzung stellt, auch bei gleicher Tätigkeit, die dauernde Verwendung bei einer anderen Dienststelle iSd § 241 Abs 1 BDG 1979 dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990120298.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §73 Abs2;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2 Z2;VwGG §27;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0042
Rechtssatz: Ist dem Bescheid eindeutig zu entnehmen, daß die Behörde das Vorliegen einer Versetzung... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0042 Rechtssatz: Eine Versetzung stellt, auch bei gleicher Tätigkeit, die dauernde Verwendung bei einer anderen Dienststelle iSd § 241 Abs 1 BDG 1979 dar. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...