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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs1;Rechtssatz
Im Vordergrund der für eine Versetzung maßgeblichen Überlegungen haben die dienstlichen Interessen zu stehen. Diese dienstlichen Interessen bestehen insbesondere in der Erhaltung eines rechtmäßigen, aber auch eines möglichst reibungslosen und effizienten Dienstbetriebes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992120130.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.04.2012