RS Vwgh 1995/11/8 95/12/0205

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Veröffentlicht am 08.11.1995
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs1;
BDG 1979 §38 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/22 90/12/0162 3

Stammrechtssatz

Der Beamte hat keinen Rechtsanspruch darauf, auf dem neuen Dienstposten in der bisherigen Art verwendet zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120205.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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