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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Versetzungsantrag eines Beamten vermittelt keinen Rechtsanspruch auf meritorische Erledigung, was auch dann gilt, wenn mit der angestrebten Versetzung keine Ernennung verbunden ist (Hinweis E 20.5.1992, 91/12/0168).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120026.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011