RS Vwgh 1996/1/24 95/12/0026

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §3 Abs1;
BDG 1979 §38 Abs1;
BDG 1979 §38 Abs7;

Rechtssatz

Ein Versetzungsantrag eines Beamten vermittelt keinen Rechtsanspruch auf meritorische Erledigung, was auch dann gilt, wenn mit der angestrebten Versetzung keine Ernennung verbunden ist (Hinweis E 20.5.1992, 91/12/0168).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120026.X03

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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