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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/12/0102 95/12/0140Rechtssatz
Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß einem Beamten im Spruch des Versetzungsbescheides zugleich ein Arbeitsplatz an der neuen Dienststelle zuzuweisen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995120111.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
15.04.2009