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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0042Rechtssatz
Aus der durchgehenden Verwendung innerhalb desselben von einer Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zu besorgenden eng begrenzten Aufgabenbereiches kann kein Schluß auf die inhaltliche Gleichwertigkeit der Tätigkeit eines Beamten gezogen werden, wenn in dieser Abteilung zweifellos Tätigkeiten verschiedener Wertigkeiten anfallen und Bedienstete verschiedener Verwendungsgruppen eingesetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120041.X04Im RIS seit
11.07.2001