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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0042Rechtssatz
Ist dem Bescheid eindeutig zu entnehmen, daß die Behörde das Vorliegen einer Versetzung sowie einer qualifizierten Verwendungsänderung verneint und davon ausgehend kein weiteres Recht des Beamten auf bescheidmäßigen Abspruch über die Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs als gegeben annimmt, so liegt hinsichtlich eines Antrages auf einen solchen Abspruch - ungeachtet der Formulierung "es wird festgestellt" - keine Verletzung der Entscheidungspflicht vor.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120041.X01Im RIS seit
11.07.2001