RS Vwgh 1994/9/14 90/12/0161

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §3 Abs1;
BDG 1979 §38 Abs1;
BDG 1979 §40 Abs2;
BDG 1979 §40 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Recht auf Aufrechterhaltung eines tatsächlich eingetretenen Stellvertretungsfalles ist mit der Bestellung zum Stellvertreter des Abteilungsleiters nicht verbunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990120161.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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