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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §3 Abs1;Rechtssatz
Ein Recht auf Aufrechterhaltung eines tatsächlich eingetretenen Stellvertretungsfalles ist mit der Bestellung zum Stellvertreter des Abteilungsleiters nicht verbunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990120161.X02Im RIS seit
11.07.2001