Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/12/0092Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/12/0130 E 6. Februar 1989 RS 2Stammrechtssatz
Die Abberufung eines Beamten von seiner nicht bloß vorübergehenden höheren Tätigkeit als Vertreter eines Behördenleiters bzw. eines Abteilungsleiters unter Beibehaltung eines schon bisher ausgeübten Tätigkeitsbereiches (einer Restverwendung) ist gem § 40 Abs 2 Z 2 BDG als einer Versetzung gleichzuhaltende Verwendungsänderung zu werten. (Hinweis auf E 14.5.1984, 83/12/0094, E 7.4.1987, 86/12/0246).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994120107.X03Im RIS seit
03.04.2001