RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0284

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs1;
BDG 1979 §38 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/22 90/12/0162 3

Stammrechtssatz

Der Beamte hat keinen Rechtsanspruch darauf, auf dem neuen Dienstposten in der bisherigen Art verwendet zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120284.X05

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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