Der Beschwerdeführer steht als Primararzt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Er war zuletzt bis zu seiner Suspendierung als Vorstand des Drogeninstitutes im Psychiatrischen Krankenhaus tätig. Mit dem nach der Aktenlage unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (MA 2 - Personalamt) vom 3. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs. 1 der Dienstordnung 1966, LGBl. für Wien Nr. 37/1967 (in der Folge kurz: D... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs5 idF 1983/137;DO Wr 1966 §57;DO Wr 1966 §61 Abs5;DO Wr 1966 §63;DO Wr 1966 §76 Abs1;DO Wr 1966 §76 Abs3;
Rechtssatz: Der Beamte in dessen gesetzlich geschützten Rechte durch eine Suspendierung eingegriffen wird, hat einen Anspruch darauf, die
Gründe: dafür zu... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Jänner 1990, Zl. 89/09/0107, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juli 1989 betreffend die im Instanzenzuge bestätigte Suspendierung des Beschwerdeführers wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufge... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs4;BDG 1979 §112 Abs5;DO Wr 1966 §76 Abs1;DO Wr 1966 §76 Abs2;DO Wr 1966 §76 Abs3;
Rechtssatz: Die Suspendierung, die keinen Strafcharakter hat, hindert den davon betroffenen Beamten vorübergehend an der Ausübung seines Dienstes, auf die er kraft des bestehenden Beamtenverhältnisses einen Anspruch hat. D... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs5;DO Wr 1966 §76 Abs1;DO Wr 1966 §76 Abs3;
Rechtssatz: Die Suspendierung endet spätestens mit dem rechtskräftigen Abschluß des Disziplinarverfahrens kraft Gesetzes, wobei der Ausgang des Disziplinarverfahrens unerheblich ist (Einstellung, Absehen von der Strafe, Disziplinarerkenntnis mit Schuld- oder Fr... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs5;DO Wr 1966 §76 Abs1 idF 1988/013;DO Wr 1966 §76 Abs3 idF 1988/013;DO Wr 1966 §79 Abs2 idF 1988/013;
Rechtssatz: Ist die Suspendierung ex lege mit der in der einzig und allein hiefür vom Gesetzgeber normierten prozessualen Form, nämlich der Verfügung der Einstellung mittels Aktenvermerkes gem § 79 Abs ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs5;DO Wr 1966 §76 Abs1;DO Wr 1966 §76 Abs3;DO Wr 1966 §79 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Bestimmung des § 76 Abs 3 erster Satz Wr DO von dem rechtskräftigen Abschluß des Disziplinarverfahrens spricht, so ist diese Tatbestandsvoraussetzung auch bei einer die Hauptsache beendenden Einstellungsverfügung des Dis... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs5;DO Wr 1966 §76 Abs1 idF 1988/013;DO Wr 1966 §76 Abs3 idF 1988/013;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 76 Abs 3 Wr DO regelt ausdrücklich den Fall, zu welchem äußersten Zeitpunkt (wann spätestens) die verfügte Suspendierung endet. Welchen Inhalt die abschließende Entscheidung hat, ist für die kraft Geset... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Bis zu seiner Suspendierung versah er als Lehrer an der Hauptschule R, X-Gasse, Dienst. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Stadtschulrat für Wien, Senat für Lehrer an Hauptschulen, den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 11. September 1989 gemäß § 80 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984 (LDG 198... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs5;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §80 Abs5;
Rechtssatz: Die Suspendierung wird ex lege mit der in Rechtskraft erwachsenen Einstellung des Disziplinarverfahrens beendet, sodaß keine Verpflichtung zu einer gesonderten Aufhebung der Suspendierung besteht. Eine erst nach rechtskräftiger E... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs5;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §80 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Anordnung des § 80 Abs 5 erster Satz LDG 1984 endet die Suspendierung spätestens mit dem rechtskräftigen Abschluß des Disziplinarverfahrens. Diese Bestimmung regelt somit ausdrücklich den Fall, zu welchem äußersten Zeitp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §112 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass ein noch nicht rechtskräftiger strafgerichtlicher Freispruch nicht zur Aufhebung der Suspendierung führen muss, dass aber ein solcher Umstand iSd § 112 BDG zu beurteilen und die Behörde daher nicht zur Zurückweisung wegen entschiedener Sache iSd § 68 Abs 1 AVG berechtigt i... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs5;
Rechtssatz: Nach § 112 Abs 5 BDG 1979 ist die Suspendierung UNVERZÜGLICH (und zwar von der Disziplinarbehörde, bei der das Verfahren gerade anhängig ist), aufzuheben, wenn die Umstände, die für die Suspendierung maßgebend gewesen sind, wegfallen. Diese Bestimmung bezweckt - wie der VwGH u. a. im E vom 22.10.1986, 86/09/0049, dargelegt hat - die mögl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs5;
Rechtssatz: Mit Antritt eines Erholungsurlaubes sind die für die Suspendierung maßgebenden Umstände, nämlich die Gefährdung dienstl. Interessen, nicht weggefallen; dies insb deshalb, weil bei Aufhebung der Suspendierung ein Wiederantritt des Dienstes während des Urlaubes nicht ausgeschlossen gewesen wäre. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs5 idF 1983/137;
Rechtssatz: Eine über die Feststellung eines konkreten Verdachtes einer nach § 112 Abs 1 BDG 1979 qualifizierten Dienstpflichtverletzung hinausgehende Erhebungs- bzw. Überprüfungspflicht in Ansehung der für ein gegen den Beamten noch anhängiges Strafverfahren maßgebenden Umstände obliegt der Disziplinarob... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖffD 1987/6, S27;
Rechtssatz: Die Suspendierung endet kraft Gesetzes mit der Ruhestandsversetzung (Hinweis E 19.3.1986, 85/09/0251). Es besteht daher keine Verpflichtung zu einer gesonderten Aufhebung der Suspendierung. Ein nach der Ruhestandsversetzung ergangener, die erstinstanzliche Suspendierung bestätigend... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖffD 1987/6, S27;
Rechtssatz: Ein Disziplinarverfahren im Sinne des § 112 Abs 3 BDG 1979 ist jedenfalls bis zur (fristgerechten) Erhebung der Berufung bei der Disziplinarkommission "anhängig". Bis dahin ist auch deren Zuständigkeit zur Entscheidung über die Suspendierung gegeben. ... mehr lesen...