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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass ein noch nicht rechtskräftiger strafgerichtlicher Freispruch nicht zur Aufhebung der Suspendierung führen muss, dass aber ein solcher Umstand iSd § 112 BDG zu beurteilen und die Behörde daher nicht zur Zurückweisung wegen entschiedener Sache iSd § 68 Abs 1 AVG berechtigt ist (Hinweis auf E 22.10.1986, 86/09/0049).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090136.X02Im RIS seit
12.12.2006Zuletzt aktualisiert am
05.03.2010