RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0136

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
BDG 1979 §112 Abs5;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass ein noch nicht rechtskräftiger strafgerichtlicher Freispruch nicht zur Aufhebung der Suspendierung führen muss, dass aber ein solcher Umstand iSd § 112 BDG zu beurteilen und die Behörde daher nicht zur Zurückweisung wegen entschiedener Sache iSd § 68 Abs 1 AVG berechtigt ist (Hinweis auf E 22.10.1986, 86/09/0049).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090136.X02

Im RIS seit

12.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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