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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs5;Rechtssatz
Mit Antritt eines Erholungsurlaubes sind die für die Suspendierung maßgebenden Umstände, nämlich die Gefährdung dienstl. Interessen, nicht weggefallen; dies insb deshalb, weil bei Aufhebung der Suspendierung ein Wiederantritt des Dienstes während des Urlaubes nicht ausgeschlossen gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090069.X02Im RIS seit
18.04.2006