RS Vwgh 1987/11/25 87/09/0069

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Veröffentlicht am 25.11.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs5;

Rechtssatz

Mit Antritt eines Erholungsurlaubes sind die für die Suspendierung maßgebenden Umstände, nämlich die Gefährdung dienstl. Interessen, nicht weggefallen; dies insb deshalb, weil bei Aufhebung der Suspendierung ein Wiederantritt des Dienstes während des Urlaubes nicht ausgeschlossen gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090069.X02

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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