Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3 Z3;AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §32 Abs1;
Rechtssatz: Auf Grund der auf sachkundiger Ebene schlüssig dargelegten Gefahr einer von mit CKWs kontaminiertem Boden weiterhin ausgehenden Gefährdung des Grundwassers ist jedenfalls eine schadlose Behandlung des verunreinigten Bodens zur Vermeidung von Beeinträchtigungen iSd § 1 Abs. 3 AWG 1990 notwendig, zumal eine i... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §32 Abs1 idF 1998/I/151; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0103 E 21. Februar 2002 RS 5(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Mit den in § 32 Abs. 1 AWG 1990 idF 1998/I/151 genannten "entsprechenden Maßnahmen" werden jene Verhaltensweisen umschrieben, die die Erfüllung der missachteten abfallrechtlichen Verpflichtung nach sich ziehen, wobei ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher und abfallrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH mit Sitz in xxxx P im Verwaltungsbezirk S. Diese Gesellschaft ist u.a. zur Entsorgung gefährlicher Abfälle befugt und hat von 2001 bis 2003 für die C-GmbH den Transport von Trockenbatterien vom RWA-Lager in Korneuburg nach Wien-Simmering durchgeführt. Die Transporte erfolgten durch die Verwendung flüssigkeitsdichter und mit einer Abdeckplane verschlossener Absetzmulden, wobei die Beladung der ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3;
Rechtssatz: § 1 Abs 3 AWG 2002 enthält in Z 1 bis 9 einen Katalog öffentlicher Interessen, zu deren Wahrung die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005070118.X01 Im RIS seit 31.07.2006 ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs1;AWG 2002 §1 Abs2;AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §15 Abs1;AWG 2002 §79 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Aus § 15 Abs 1 AWG 2002 ergibt sich, dass bei der Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen die Ziele und Grundsätze gemäß § 1 Abs 1 und 2 legcit einzuhalten sind und die Beeinträchtigung der in § 1 Abs 3 Z 1 bis 9 AWG 2002 aufgezählten öffentlichen Inter... mehr lesen...
Am 11. Mai 2004 nahm die Bezirkshauptmannschaft W (BH) auf dem Grundstück Nr. 3529/1 der KG M einen Ortsaugenschein vor. Auf Grund dieses Ortsaugenscheines erstattete der technische Amtssachverständige folgenden Befund samt Gutachten: "A) Befund: Beim heutigen Lokalaugenschein auf dem Grundstück Nr. 3529/1, KG M, Stadtgemeinde M, wurden folgende Fahrzeuge bzw. Aufbauten vorgefunden: 1. Ein Lastwagen Hanomag Henschel, F261, mit rotem Aufbau und grünem Fahrgestell, sowie dem Aufk... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §15 Abs1;AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73;
Rechtssatz: Aus § 15 Abs 1 und 3 AWG 2002 ergibt sich, dass als Verpflichteter eines Behandlungsauftrages nach § 73 AWG 2002 jedenfalls derjenige anzusehen ist, der eine Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen iSd § 1 Abs 3 zu verantworten hat sowie derjenige, der Abfälle entgegen dem § 15 Abs 3 sammelt... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallverzeichnisV 2004 §4 Abs2;AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §2 Abs4 Z3;AWG 2002 §73;AWG 2002;
Rechtssatz: Ein Behandlungsauftrag nach § 73 AWG 2002 ist nicht auf gefährliche Abfälle beschränkt. Das AWG 2002 gilt auch für nicht gefährliche Abfälle. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen im Sinne des § 1 Abs 3 AWG 2002 kann auch durch nicht gefährliche Abfälle hervorgeru... mehr lesen...
Anlässlich einer von der Bezirkshauptmannschaft G (BH) am 12. August 2003 in der Gemeinde S durchgeführten naturschutzbehördlichen Verhandlung wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer auf seinem Reitplatz Kabelgranulat aufgebracht hat. In einem Aktenvermerk ist festgehalten, das Material weise in seiner Gesamtheit ein Volumen von 50 m3 auf. Es handle sich um reinen Abfall von Elektrokabeln (blau, grün, rot, weiß, schwarz), bei denen der Kunststoff zutage trete. Dazwischen seien g... mehr lesen...
Anlässlich einer von der Bezirkshauptmannschaft G (BH) am 12. August 2003 in der Gemeinde S durchgeführten naturschutzbehördlichen Verhandlung wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer auf seinem Reitplatz Kabelgranulat aufgebracht hat. In einem Aktenvermerk ist festgehalten, das Material weise in seiner Gesamtheit ein Volumen von 50 m3 auf. Es handle sich um reinen Abfall von Elektrokabeln (blau, grün, rot, weiß, schwarz), bei denen der Kunststoff zutage trete. Dazwischen seien g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §2 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0084 E 24. November 2005 RS 1 Stammrechtssatz Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes des § 2 Abs. 1 Z 2 AWG 2002 reicht die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern iSd § 1 Abs. 3 AWG 2002 aus (Hinweis E 28.2.1996, 95/07/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3 Z4;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z. 4 AWG 2002 kennt zwar keine ausdrückliche Geringfügigkeitsgrenze, wohl aber enthält § 1 Abs. 3 Z. 4 AWG 2002 eine Einschränkung insofern, als auf eine Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus abgestellt wird. Von de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3 Z4;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z. 4 AWG 2002 kennt zwar keine ausdrückliche Geringfügigkeitsgrenze, wohl aber enthält § 1 Abs. 3 Z. 4 AWG 2002 eine Einschränkung insofern, als auf eine Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus abgestellt wird. Von de... mehr lesen...
Der Bezirkshauptmannschaft U (BH) wurde zur Kenntnis gebracht, dass der Beschwerdeführer auf näher bezeichneten Grundstücken alte Eisenbahnschwellen aufgestellt bzw. als Umzäunung verwendet habe. Die BH stellte einem Amtssachverständigen folgende Fragen: "1. Ist bei der gegenständlichen Verwendung von gebrauchten Bahnschwellen mit einer Gefährdung der Umwelt insbesondere des Bodens bzw. des Grundwassers zu rechnen? 2. Ist bei der gegenständlichen Verwendung von gebrauchten B... mehr lesen...
Der Bezirkshauptmannschaft U (BH) wurde zur Kenntnis gebracht, dass der Beschwerdeführer auf näher bezeichneten Grundstücken alte Eisenbahnschwellen aufgestellt bzw. als Umzäunung verwendet habe. Die BH stellte einem Amtssachverständigen folgende Fragen: "1. Ist bei der gegenständlichen Verwendung von gebrauchten Bahnschwellen mit einer Gefährdung der Umwelt insbesondere des Bodens bzw. des Grundwassers zu rechnen? 2. Ist bei der gegenständlichen Verwendung von gebrauchten B... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3 Z1;AWG 2002 §2 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Geruchsentwicklungen können den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z. 1 AWG 2002 erfüllen, wenn sie von einer Intensität sind, dass sie als unzumutbare Belästigungen einzustufen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005070084.X02 Im RIS seit 25.12.2... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §2 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes des § 2 Abs. 1 Z 2 AWG 2002 reicht die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern iSd § 1 Abs. 3 AWG 2002 aus (Hinweis E 28.2.1996, 95/07/0079; E 20.2.2003, 2002/07/0133 und E 16.10.2003, 2002/07/0162). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3 Z1;AWG 2002 §2 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Geruchsentwicklungen können den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z. 1 AWG 2002 erfüllen, wenn sie von einer Intensität sind, dass sie als unzumutbare Belästigungen einzustufen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005070084.X02 Im RIS seit 25.12.2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstückes 22/2, KG T. Die Beschwerdeführerin ließ nach Erwerb von insgesamt 1.420 Stück Eisenbahnschwellen von der ÖBB im Zeitraum vom 12. September 2002 bis 3. September 2003 mit diesen seit Ende des Jahres 2002 auf ihrem Grundstück eine Stützwand (Krainerwand) errichten. Eine baubehördliche Bewilligung für die Krainerwand erwirkte die Beschwerdeführerin (nachträglich) mit 15. Jänner 2003. Mit Bescheid der Bezirkshauptmann... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. März 2005 wurde dem Beschwerdeführer der auf § 73 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 (AWG 2002), gestützte Auftrag erteilt, eine Reihe näher umschriebener Autowracks von Grundstücken der KG G zu entfernen und nachweislich einer ordnungsgemäßen Behandlung oder Lagerung zuzuführen. In der Begründung: heißt es, nach der Rechtsprechung... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten nach § 73 Abs 1 Z 1 iVm § 15 Abs 3 AWG 2002 ist es bei Vorliegen einer rechtswidrigen Abfallbehandlung irrelevant, dass die (entgegen § 15 Abs 3 AWG 2002 errichtete) Krainerwand baurechtlich genehmigt ist (Hinweis E 13.10.1992, 92/07/0091). Ebenso wenig hat die Abfallwirtschaftsbehörde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §45 Abs2 impl;AVG §45 Abs2;AWG 1990 §1 Abs3 Z3;AWG 1990 §32 Abs1 idF 1998/I/151;AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0133 E 20. Februar 2003 RS 1(Hier: Auftrag gemäß § 73 Abs 1 AWG 2002; Adressat des Behandlungsauftrages hat in der Berufung lediglich bemängelt, dass die Erstbehörde nicht erwähne, ob die Fahrz... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft M vom 10. Jänner 1984 wurde dem Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers gemäß §§ 32, 99, 101 Abs. 3 und § 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Lagerung von Bauschutt und Abraummaterial auf mehreren im Bescheid näher bezeichneten Grundstücken, befristet bis zum 31. Dezember 1993, unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Über Antrag des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Landeshauptman... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §29 Abs18;DeponieV 1996 §24 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §31b Abs4;
Rechtssatz: § 24 Abs. 2 Deponieverordnung normiert Anforderungen für den einzuhaltenden Stand der Deponietechnik (§ 31b Abs. 4 WRG 1959). Dieser Stand fordert (ua) nach dem eindeutigen Wortlaut der genannten Verordnungsbestimmung die ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3;WRG 1959 §105;WRG 1959 §31b Abs11;WRG 1959 §31d Abs3 litc;
Rechtssatz: § 105 WRG 1959 enthält einen Katalog von Schutzobjekten dieses Gesetzes und umfasst darin alle mit einer Beeinträchtigung von Gewässern einhergehenden Auswirkungen (Hinweis E 19. November 1998, 96/07/0059). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf die Darstellung des Sachverhaltes im hg. Erkenntnis vom 26. Februar 2004, 2003/07/0060 verwiesen. Mit der diesem Erkenntnis zu Grunde liegenden Beschwerde war der Bescheid der belangten Behörde vom 31. März 2003 in Beschwerde gezogen worden. Mit diesem Bescheid hatte die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) teilweise Folge gegeben und Feststellungen gemäß § 10 Abs. 1 Z.... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §2 Abs4 idF 1998/I/151;ALSAG 1989 §2 Abs5 Z1 idF 1998/I/151;ALSAG 1989 §3 idF 1996/201;AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §2 Abs1 Z1;AWG 1990 §2 Abs1 Z2;AWG 1990 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0060 E 26. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Ein Gemisch aus verschiedenen Stoffen, das untrennbar Abfall enthält, stellt selbst Abfall dar (Hinweis E 6.11.2003, ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Juli 2003 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft (BH) die beschwerdeführende Partei gemäß § 73 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), folgende Maßnahmen auf dem Betriebsareal S, B-straße 200, durchzuführen: 1. Sämtliche Lagerungen von Kunststoffabfällen in der Lagerhalle an der B-straße 200, direkt nördlich der durch die Halle führenden Gleise im Ausmaß von ca. 1.500 m3 Feinfraktionen aus Kunststoffen (ca. 300 t), sind bis längstens 30. September 20... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E15103030E6J83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: 31975L0442 Abfallrahmen-RL Art1 lita;31975L0442 Abfallrahmen-RL Art4;61997CJ0418 ARCO Chemie Nederland Ltd VORAB;62000CJ0009 Palin Granit Oy VORAB;AWG 2002 §1 Abs3;EURallg;
Rechtssatz: Die Urteile des EuGH vom 15.6.2000, Rs C-418/97 und 419/97 (Arco Chemie, Sammlung 2000 I-4475) und vom 18.4.2002, Rs C-9/00 (Palin Granit, Sammlung 200... mehr lesen...
Am 10. Jänner 2002 fand auf dem Betriebsgelände der Beschwerdeführerin eine Erhebung der Bezirkshauptmannschaft (BH) unter Beiziehung eines Amtssachverständigen der Fachabteilung 19D (Abfall- und Stoffflusswirtschaft) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung statt. Über das Ergebnis dieser Erhebung erstattete die genannte Abteilung der BH mit Schreiben vom 27. Februar 2002 Bericht. Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass beim Ortsaugenschein unter anderem ein auf unbefes... mehr lesen...