RS Vwgh 2005/11/24 2005/07/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2005
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §1 Abs3 Z1;
AWG 2002 §2 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Geruchsentwicklungen können den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z. 1 AWG 2002 erfüllen, wenn sie von einer Intensität sind, dass sie als unzumutbare Belästigungen einzustufen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005070084.X02

Im RIS seit

25.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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