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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AbfallverzeichnisV 2004 §4 Abs2;Rechtssatz
Ein Behandlungsauftrag nach § 73 AWG 2002 ist nicht auf gefährliche Abfälle beschränkt. Das AWG 2002 gilt auch für nicht gefährliche Abfälle. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen im Sinne des § 1 Abs 3 AWG 2002 kann auch durch nicht gefährliche Abfälle hervorgerufen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070173.X05Im RIS seit
18.04.2006Zuletzt aktualisiert am
10.11.2016