RS Vwgh 2006/3/23 2005/07/0173

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Veröffentlicht am 23.03.2006
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AbfallverzeichnisV 2004 §4 Abs2;
AWG 2002 §1 Abs3;
AWG 2002 §2 Abs4 Z3;
AWG 2002 §73;
AWG 2002;

Rechtssatz

Ein Behandlungsauftrag nach § 73 AWG 2002 ist nicht auf gefährliche Abfälle beschränkt. Das AWG 2002 gilt auch für nicht gefährliche Abfälle. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen im Sinne des § 1 Abs 3 AWG 2002 kann auch durch nicht gefährliche Abfälle hervorgerufen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070173.X05

Im RIS seit

18.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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