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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §1 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0103 E 21. Februar 2002 RS 5(hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Mit den in § 32 Abs. 1 AWG 1990 idF 1998/I/151 genannten "entsprechenden Maßnahmen" werden jene Verhaltensweisen umschrieben, die die Erfüllung der missachteten abfallrechtlichen Verpflichtung nach sich ziehen, wobei diese Maßnahmen nach der jeweiligen missachteten Verpflichtung oder im Hinblick auf § 1 Abs. 3 AWG 1990 nach Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu bestimmen sind. Hiebei muss ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, so bestimmt gefasst werden, dass nötigenfalls seine Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist (Hinweis E 24. Oktober 1995, 94/07/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003070083.X03Im RIS seit
04.12.2006Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012