Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Zuerkennung der Notstandshilfe an den Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 38 AlVG für die Zeit vom 1. November 2003 bis 31. Jänner 2004, vom 1. März bis 10. Mai 2004, vom 21. Juni bis 14. Juli 2004 und am 26. Februar 2005 widerrufen. Weiters wurde der Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 1 i.V.m. § 38 AlVG zum Ersatz der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von EUR 4.620,32 v... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit dem am 3. November 1977 ausgegebenen bundeseinheitlichen Formular die Zuerkennung von Arbeitslosengeld, wobei er alle Fragen nach Erwerbstätigkeiten verneinte, jedoch angab, aus seinem beendeten Dienstverhältnis Anspruch auf Urlaubsentschädigung bzw. Urlaubsabfindung für 15 Werktage zu haben. Dem Beschwerdeführer wurde nach der Aktenlage in der Folge Arbeitslosengeld zuerkannt. Am 26. August 1998 beantragte der Beschwerdeführer die Gewähru... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1;
Rechtssatz: Wenn während des Bezuges von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung Erwerbstätigkeiten nicht gemeldet werden, kann das AMS im Zweifel auch davon ausgehen, dass dabei - angesichts des jedem Arbeitslosen zu unterstellenden Alltagswissens - zumindest eine Verletzung der Meldepflich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Juni 2006 hat das Arbeitsmarktservice Wien Prandaugasse die Bemessung der vom Beschwerdeführer in der Zeit vom 1. August 2005 bis zum 31. Mai 2006 bezogenen Notstandshilfe rückwirkend berichtigt und den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der in diesem Zeitraum unberechtigt empfangenen Notstandshilfe von EUR 910,20 verpflichtet. Nach der Begründung: habe die neuerliche Überprüfung des Leistungsanspruches des Beschwerdeführers anhand der nachträglich vorgelegten Lohnbes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem der Bezug des Beschwerdeführers von Arbeitslosengeld im Zeitraum vom 19. Jänner bis zum 31. Mai 2005 widerrufen und der in diesem Zeitraum bezogene Betrag von EUR 3.802,47 zurückgefordert wurde, keine Folge gegeben. In der Begründung: ging die belangte Behörde von folgendem Sachverhalt aus: "Sie waren laut Arbeitsb... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 lith;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1;
Rechtssatz: Keine Deckung im Gesetz findet die vom Arbeitslosen vertretene Ansicht, Arbeitslosengeld könne nur solange zurückgefordert werden - im Beschwerdefall vom 19. bis zum 31. Jänner 2005 -, als der Arbeitslose eine geringfügige Beschäftigung außerhalb der Monatsfrist u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: führte sie Folgendes aus: "Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Währinger Gürtel vom 28.04.2005 wurde ausgesprochen, dass Sie Ihre Notstandshilfe in den Zeiträumen 25.04.2001 bis 31.03.2003 und 06.05.2003 bis 31.03.2005 in Höhe von EUR 6.731,34 zu Unrecht bezogen hätten, weil Sie das Dienstverhältnis Ihres Gatten als ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen zur Zl. 2005/08/0146 angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides das dem Beschwerdeführer in der Zeit vom 14. März 2003 bis zum 30. April 2004 und vom 23. September bis zum 31. Oktober 2004 zuerkannte Arbeitslosengeld widerrufen und das in diesem Zeitraum zu Unrecht bezogene Arbeitslosengeld in der Höhe von EUR 12.072,45 zurückgefordert. In der Begründung: gab die belangte Behörde den Inhal... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/08/0147
Rechtssatz: Der Zweck des § 50 Abs. 1 AlVG ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, jede Änderung in den Verhältnissen des Arbeitslosen, die zu einer Änderung des Leistungsanspruches führen könnte, darauf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in teilweiser Stattgebung der Berufung des Beschwerdeführers gemäß § 24 Abs. 2 AlVG in Verbindung mit den §§ 33 und 36 AlVG sowie § 6 NH-VO den Anspruch auf Notstandshilfe im Zeitraum vom 10. November 2003 bis 31. Dezember 2003 von EUR 21,77 täglich auf EUR 7,47 täglich, im Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis 31. März 2004 von EUR 21,97 täglich auf EUR 7,71 täglich, im Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis 31. Augus... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH hat einen der antragstellenden Partei zuzurechnenden Vorsatz (§ 25 Abs. 1 AlVG) bisher in der Regel bei der Unterlassung der Meldung der Aufnahme einer Tätigkeit (Hinweise E 3.10.2002, 97/08/0611 und 97/08/0654) oder eines mehrmonatigen Studienaufenthaltes im Ausland (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1;KBGG 2001 §2 Abs1;KBGG 2001 §8 Abs1 Z1;KBGG 2001 §9 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Es kann weder auf Grund der Gestaltung des Antragsformulars noch auf Grund der Rechtslage davon die Rede sein, dass eine Verpflichtung zur Bekanntgabe einer steuerfreien Sozia... mehr lesen...
Aus den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich folgender unstrittiger Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin war vom 10. September 2001 bis zum 22. August 2003 ohne Unterbrechung beim selben Dienstgeber beschäftigt, und zwar vom 1. (oder 5.) Oktober bis zum 31. Dezember 2002 voll- und arbeitslosenversicherungspflichtig, die übrigen davor und danach liegenden Zeiträume nur geringfügig entlohnt iSd § 5 Abs. 2 ASVG. Nachdem ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ersc... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0522 E 20. Oktober 1999 RS 2 Stammrechtssatz Der Empfänger einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung hat die Aufnahme jeder Beschäftigung zu melden. Dies selbst dann, wenn nach Auffassung des Leistungsempfängers diese Tätigkeit den Leistungsanspruch nicht zu beeinflussen v... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0114 E 20. Oktober 1992 RS 1 Stammrechtssatz Der Zweck des § 50 Abs 1 AlVG ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, jede Änderung in den Verhältnissen des Arbeitslosen, die zu einer Änderung des Leistungsanspruches führen könnte, daraufhin zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog seit 1. Jänner 1998 Notstandshilfe in Form eines Pensionsvorschusses. Seit einem Arbeitsunfall in Deutschland am 7. September 1968 erhält der Beschwerdeführer von der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft in Düsseldorf eine Rente und eine Entschädigung für Kleider- und Wäschemehrverschleiß, welche dem Beschwerdeführer ursprünglich monatlich ausbezahlt und von der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice auf die Notstandshilfe in Form eines Pen... mehr lesen...
Mit dem am 26. April 1999 zur Versicherungsnummer ... 23 08 74 ausgegebenen Antragsformular hat Thomas Michael J, geboren am 23. August 1974, wohnhaft in ... Wien, X-Straße 76-78/1/2/7, Notstandshilfe beantragt. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice hat diesem Antrag Folge gegeben. Auf Grund des Datenabgleiches mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 15. Juni 2000 ist der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice bekannt ge... mehr lesen...
Mit dem am 10. März 1999 ausgegebenen, bundeseinheitlich aufgelegten Formular beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung von Notstandshilfe. Zur vollständigen Ausfüllung und Beibringung aller erforderlichen Bescheinigungen wurde der Beschwerdeführerin eine Frist gewährt und der 23. März 1999 als Rückgabetermin für den Antrag vorgeschrieben. Im Hinblick auf noch ausständige Unterlagen der Beschwerdeführerin wurde die Frist für die Rückgabe am 23. März neuerlich verlängert und der ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0178 E 29. September 1992 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Rückforderung eines Überbezugs ist lediglich der Umstand der Verschweigung einer maßgebenden Tatsache. Auf die in der Sphäre des Meldepflichtigen liegenden
Gründe: , aus denen die ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 4. November 1999 einen Antrag auf Zuerkennung von Notstandshilfe. Darin gab sie an, dass ihr Ehemann Pension in monatlich unbekannter Höhe beziehe. Laut Niederschrift des Arbeitsmarktservice-Versicherungsdienste Wien vom 12. November 1999 gab die Beschwerdeführerin an, ihr Ehemann habe bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft "um Pension" ab 1. September 1999 "eingereicht". Bis jetzt habe er noch keinen Bescheid erhalten. So... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50 Abs1;AlVG 1977 §59; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0178 E 29. September 1992 RS 1
(Hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Voraussetzung für die Rückforderung eines Überbezugs ist lediglich der Umstand der Verschweigung einer maßgebenden Tatsache. Auf die in der Sphäre des Meldep... mehr lesen...
Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice hat mit Bescheid vom 20. Jänner 1998 das der Beschwerdeführerin zuerkannte Karenzurlaubsgeld für den Zeitraum vom 6. November bis zum 31. Dezember 1997 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Karenzurlaubsgeldes in der Höhe von S 10.388,-- verpflichtet, weil sie ab 6. November 1997 Wochenhilfe erhalten habe und bis zum 31. Dezember 1997 Karenzurlau... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0114 E 20. Oktober 1992 RS 1
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Der Zweck des § 50 Abs 1 AlVG ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, jede Änderung in den Verhältnissen des Arbeitslosen, die zu einer Änderung des Leistungsanspruches führen könnte, daraufhin zu prüfen, ... mehr lesen...
Der seit dem 10. Jänner 1994 Arbeitslosengeld bzw. seit dem 30. Mai 1994 Notstandshilfe beziehende Beschwerdeführer beantragte beim Arbeitsmarktservice Voitsberg am 13. März 1996 neuerlich die Zuerkennung von Notstandshilfe. Die ihm ab dem 15. März 1996 formlos zuerkannte Leistung - die Mitteilung darüber findet sich in den vorgelegten Akten nicht - sollte nach dem "Zahlungs- und Verrechnungsauftrag" für weitere 364 Tage zustehen. Nach der Übersiedlung des Beschwerdeführers von V... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36 Abs6 idF 1996/201;AlVG 1977 §50 Abs1;NotstandshilfeV §1 Abs2 idF 1996/240;
Rechtssatz: Ein Wohnortwechsel während des Bezuges (hier von Notstandshilfe) erfordert lediglich die (unverzüglich zu erstattende) Anzeige an die bisher zuständige regionale Geschäftsstelle gemäß § 50 Abs. 1 zweiter Satz AlVG, nicht aber auch eine ne... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §44 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0519 E 31. Mai 2000 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Übersiedlung eines Leistungsempfängers aus dem Sprengel einer regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice in den Sprengel einer anderen regionalen Geschäftsstelle berührt j... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. August 1995 sprach die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Steiermark aus, dass der Bezug des Arbeitslosengeldes für einen "nachstehend angeführten Zeitraum" gegenüber dem Beschwerdeführer widerrufen und er gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes in Höhe von S 51.030,-- verpflichtet werde. Er habe die Aufnahme einer Tätigkeit bei der Firma I. nicht gemeldet und somit vom 1. August 1994 bis zum 20. Juni 19... mehr lesen...
Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Klagenfurt widerrief mit Bescheid vom 24. Oktober 1997 die dem Beschwerdeführer für 1. Mai bis zum 31. August 1997 zuerkannte Notstandshilfe und sprach aus, dass er zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe von S 32.337,-- verpflichtet werde. Der Beschwerdeführer sei seit dem 1. Mai 1997 beim Magistrat der Stadt Klagenfurt mit einem monatlichen Pauschalentgelt von S 950,-- brutto beschäftigt, nachdem er zu... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0114 E 20. Oktober 1992 RS 1 Stammrechtssatz Der Zweck des § 50 Abs 1 AlVG ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, jede Änderung in den Verhältnissen des Arbeitslosen, die zu einer Änderung des Leistungsanspruches führen könnte, daraufhin zu prüfen, ob di... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0090 E 12. Februar 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch dann zu melden, wenn sie nach Auffassung des Arbeitslosen den Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nicht zu... mehr lesen...