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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Es kann weder auf Grund der Gestaltung des Antragsformulars noch auf Grund der Rechtslage davon die Rede sein, dass eine Verpflichtung zur Bekanntgabe einer steuerfreien Sozialleistung, wie z.B. des Kinderbetreuungsgeldes beim Angehörigen, sofern sie überhaupt besteht, einem Antragsteller auf Zuerkennung von Notstandshilfe mit durchschnittlichen Fähigkeiten erkennbar sein muss (mit ausführlicher Begründung). (Hier: Aus dem Umstand allein, dass der Arbeitslose bei seinen Antragstellungen auf Zuerkennung von Notstandshilfe wohl das Nettoeinkommen seiner Lebensgefährtin aus einer Beschäftigung, nicht aber das Kinderbetreuungsgeld angegeben hat, kann nicht auf einen Vorsatz oder auf einen bedingten Vorsatz geschlossen werden.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005080100.X02Im RIS seit
19.02.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008