Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 16. Mai 2006 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 17 Abs. 1 und gemäß § 58 iVm den §§ 44 und 46 AlVG ab dem 7. April 2006 gebührt. Begründend wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe ab 16. Jänner 2006 den Kurs "Kompetenzen sichtbar machen für Frauen" nicht mehr besucht und sich erst am 7. April 2006 wieder bei der regionalen Geschäftsstelle persönlich gemeldet. Demn... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/08/0035 E 20. Dezember 2006 RS 4 Stammrechtssatz Ein Arbeitsloser, dem Maßnahmen im Sinne des § 9 Abs. 1 AlVG ohne nähere Spezifikation und ohne Vorhalt jener Umstände zugewiesen werden, aus denen sich das Arbeitsmarktservice zur Zuweisung berechtig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AVG §45 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/08/0035 E 20. Dezember 2006 RS 5 Stammrechtssatz Die Zulässigkeit einer Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, dass das Arbeitsmarktservice davor seiner Verpflicht... mehr lesen...
Im Akt befindet sich das im Folgenden auszugsweise wiedergegebene Schreiben der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 6. Juni 2005, das an den Beschwerdeführer gerichtet ist und von einem Bediensteten des Arbeitsmarktservice und vom Beschwerdeführer unterfertigt wurde: "Sie sind Kunde des AMS Schönbrunner Straße. Als Betreuungsplan vereinbaren wir: AUSGANGSLAGE (JOBEXPRESS) Die bisherigen Bemühungen eine Arbeitsstelle als Leitender Angestellter zu finde... mehr lesen...
Laut im Akt befindlichem Schriftsatz mit dem Vermerk "Ausgabedatum: 16. September 2004" und dem Vermerk "Rückgabe bis: 30. September 2004" trat der Beschwerdeführer als Förderungswerber hinsichtlich "Beihilfen zur Förderung der beruflichen Mobilität (Begehren um Gewährung im Sinne der § 34 und § 35 Arbeitsmarktservicegesetz)" für den Zeitraum vom 11. Oktober 2004 bis 10. Jänner 2005 auf. Festgehalten ist in diesem Schriftsatz unter "Maßnahmenbezeichnung": "Arbeitserprobung", und unter... mehr lesen...
Mit Schreiben der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Huttengasse vom 25. November 2004 wurde der Beschwerdeführer zur Vorauswahl für ein Stellenangebot (Büroangestellter eines Versicherungsmaklers in 1130 Wien; Aufgabengebiet: Betreuung von Privatkunden, Schadens- und Vertragsbearbeitung, Anbotserstellung; Anforderungen: kaufmännische Ausbildung, sehr gute MS-Office-Anwendungskenntnisse und Internet, gutes Auftreten, Erfahrung im Bereich der Kundenbetreuung, Versicheru... mehr lesen...
In den vorgelegten Verwaltungsakten befindet sich ein Computerausdruck, aus dem als "Inserat Vollanzeige-Hauptinserat" hervorgeht, dass eine renommierte Elektrohandelskette für den Standort 1110 Wien zum sofortigen Eintritt einen Lagerangestellten für die Serviceannahmestelle sucht. An Voraussetzungen sind genannt: sehr gute Deutschkenntnisse, ein gepflegtes und kundenorientiertes Auftreten, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit. Die Aufgaben sind wie folgt beschrieben: ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 Z3 idF 2004/I/077;AlVG 1977 §9 Abs1 idF 2004/I/077;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zuweisung zu einer Maßnahme ist es, dass dem Arbeitslosen bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen, weshalb ihm keine zumutbare Beschäftigung vermittelt werden kann. Maßgeblich für eine Zuteilung zu einer Maßnahme sind somit die fe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AMSG 1994 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/08/0208 E 21. Dezember 2005 RS 1(hier "Arbeitserprobung" als Maßnahmenbezeichnung) Stammrechtssatz Bei Maßnahmen (hier "Jobcoaching"), die zwischen dem AMS und der arbeitsuchenden Person im Rahmen der Privatwirtschaftsverw... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die im Gesetz erwähnten Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung oder zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen nicht dazu, Arbeitsunwilligkeit zu sanktionieren, weil dem Arbeitsmarktservice hiefür andere Instrumente an die Hand gegeben sind (vgl. das Erkenntnis vom 26.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AVG §45 Abs3;
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, dass das Arbeitsmarktservice davor seiner Verpflichtung nachgekommen ist, dem Arbeitslosen die
Gründe: , aus denen das Arbeitsmar... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Arbeitsloser, dem Maßnahmen im Sinne des § 9 Abs. 1 AlVG ohne nähere Spezifikation und ohne Vorhalt jener Umstände zugewiesen werden, aus denen sich das Arbeitsmarktservice zur Zuweisung berechtigt erachtet, kann im Falle der Weigerung, einer solchen Zuweisung Folge zu l... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine im Bezug von Arbeitslosengeld stehende Person ist grundsätzlich berechtigt, beim Betreuungsgespräch mit einem Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice alles vorzubringen, was aus ihrer Sicht gegen eine geplante Zuweisung spricht, ohne befürchten zu müssen, dass deswegen ihr Leistungsanspr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides für die Zeit vom 7. Juni bis zum 1. August 2005 den Verlust des Anspruchs der Beschwerdeführerin auf Notstandshilfe ausgesprochen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, vom Arbeitsmarktservice Dresdner Straße sei der Beschwerdeführerin am 2. Juni 2005 eine Beschäftigung als Reinigungskraft beim Dienstgeber F. mit Arbeitsbeginn am 7. Juni ... mehr lesen...
Zu I.: In einer am 8. Juli 2005 mit dem Beschwerdeführer beim Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße aufgenommenen Niederschrift wegen des Nichtzustandekommens einer zugewiesenen Beschäftigung heißt es unter anderem: "Herrn (Beschwerdeführer) wurde vom Arbeitsmarktservice am 28.6.2005 eine Beschäftigung als Transitarbeitskraft beim Dienstgeber Volkshilfe Kommuna mit einer Entlohung von Brutto EUR 850,-- zugewiesen. Möglicher Arbeitsantritt am 5.7.2005." Eine Stellungnahme ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides für die Zeit vom 16. Juni bis zum 27. Juli 2005 den Verlust des Anspruchs der Beschwerdeführerin auf Notstandshilfe ausgesprochen. In der Begründung: stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführerin sei am 10. Juni 2005 vom Arbeitsmarktservice eine Beschäftigung bei FAB Proba in Linz mit Arbeitsantritt am 16. Juni 2005 bei einer Bruttoentlohun... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 Z1 idF 2004/I/077;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0067 E 5. Juni 2002 RS 1 Stammrechtssatz Kann nach einem ärztlichen Gutachten der Arbeitslose aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur zu bestimmten Tätigkeiten herangezogen werden, so ist es Aufgabe der B... mehr lesen...
Dem im Bezug von Notstandshilfe stehenden Beschwerdeführer wurde mit Schreiben vom 9. März 2005 vom Arbeitsmarktservice Murau eine Stelle als Hubstaplerfahrer angeboten, wobei in der Stellenbeschreibung die Möglichkeit einer Ganztagesbeschäftigung bzw. Schichtarbeit genannt wird. Gemäß einer mit dem Beschwerdeführer wegen des Nichtzustandekommens der zugewiesenen Beschäftigung am 17. März 2005 aufgenommenen Niederschrift gab dieser an, er habe persönlich beim potenziellen Arbeitgeber ... mehr lesen...
Der Notstandshilfe beziehende Beschwerdeführer erhielt von der für ihn zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice ein mit 19. Jänner 2005 datiertes Schreiben mit folgendem Inhalt: "Wir freuen uns, Sie zur Vorauswahl für folgendes Stellenangebot einladen zu können: Für den Raum Wr. Neustadt und den Raum St. Pölten werden je 4 Verkaufsberater/innen oder Werbeberater/innen ab sofort gesucht. Sie verfügen über Kreativität und haben Freude am Verkauf und ... mehr lesen...
Nach der Aktenlage bezieht der Beschwerdeführer seit 1992 mit Unterbrechungen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Mit einem an den Beschwerdeführer gerichteten Schreiben vom 10. September 2004 hielt das Arbeitsmarktservice Wien Schloßhofer Straße unter anderem fest, dass der Beschwerdeführer mit seinem AMS-Betreuer die Teilnahme an der Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt "Intensive Aktivierungsmaßnahme Jobcoaching" mit Beginn am 20. September 2004 vereinbart ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Verspätungen beim Kursbesuch und unentschuldigtes Fernbleiben können bei Erreichen einer gewissen Häufigkeit und Intensität durchaus als Verweigerung der Teilnahme an der Maßnahme gewertet werden (vgl. das Erkenntnis vom 3. Juli 2002, Zl. 2002/08/0036). Die Feststellungen reichen jedoch i... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 Z3 idF 2004/I/077;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: § 9 Abs. 1 AlVG und § 10 Abs. 1 Z. 3 AlVG idF BGBl I Nr. 77/2004 sind Ausdruck des dem gesamten Arbeitslosenversicherungsrecht zu Grunde liegenden Gesetzeszweckes, den arbeitslos gewordenen Versicherten, der trotz Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit nach Beendigung se... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 Z3 idF 2004/I/077;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall muss der Arbeitslose gegen sich gelten lassen, wenn die Behörde festgestellt hat, dass das Unternehmen, dem der Arbeitslose zugewiesen wurde, zwar im Wege eines Inserates Mitarbeiter auf der Basis einer selbständigen Erwerbstätigkeit gesucht, im Wege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice, mit dem der Bezug von Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer vom 22. Juli bis zum 1. September 2004 eingestellt wurde, abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, am 21. Juli 2004 sei dem Beschwerdeführer von der erstinstanzlichen Behörde eine Beschäftigung als ... mehr lesen...
Die 1969 geborene Beschwerdeführerin, eine AHS-Absolventin, war in der Zeit vom 27. Dezember 1988 bis 30. Juni 2001 mit einer kurzen Unterbrechung als Vertragsbedienstete bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und das Burgenland beschäftigt. Seit 6. Juli 2001 bezieht sie mit Unterbrechungen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, seit dem 8. Februar 2002 Notstandshilfe. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in Abweisung der gegen den erstins... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §7;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeits... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht - dem vorgelegten Verwaltungsakt zufolge - seit September 1996 mit Unterbrechungen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Steyr (in der Folge: das AMS) sprach mit Bescheid vom 20. Oktober 2003 aus, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 i.V.m. § 10 AlVG für die Zeit vom 9. September 2003 bis zum 20. Oktober 2003 verloren habe. Der dagegen erhobenen Berufung gab d... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AMSG 1994 §34;MRK Art8;
Rechtssatz: Nicht unter § 9 Abs. 1 AlVG fallen Maßnahmen, bei denen nicht ein bestehendes Defizit behoben werden soll, sondern sich die arbeitsuchende Person verpflichtet, nicht nur die Vermittlung des Arbeitsplatzes,... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/19/0035 E 8. September 2000 RS 1
(Hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 9 Abs 1 und § 10 Abs 1 AlVG (auf die Notstandshilfe sinngemäß anwendbar iVm § 38 AlVG) sind Ausdruck des dem gesamten Arbeitslosenversicherungsrecht... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme auf unbestimmte Zeit ist rechtswidrig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2004080017.X02 Im RIS seit 03.03.2006 Zuletzt akt... mehr lesen...