Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 29. Jänner 2007 wurde der Verlust des Anspruches des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für die Zeit vom 10. Jänner bis 6. März 2007 sowie weiters ausgesprochen, dass eine Nachsicht nicht erteilt werde. Zur Begründung: wurde ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer geweigert habe, eine vom AMS zugewiesene zumutbare Beschäftigung beim Bundesasylamt anzunehmen und berücksichtigungswü... mehr lesen...
Am 7. Februar 2007 wurde dem Beschwerdeführer von der regionalen Geschäftsstelle Berndorf des Arbeitsmarktservice Niederösterreich (in der Folge: AMS Berndorf) eine Beschäftigung als Möbelverkäufer beim Unternehmen I.-GmbH mit möglichem Arbeitsantritt am 22. Februar 2007 zugewiesen. Laut der - aus einem in den Verwaltungsakten einliegenden Computereintrag ersichtlichen - Stellenausschreibung wurde ein Möbelverkäufer mit der Bereitschaft selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeite... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;AlVG 1977 §9 Abs3;AVG §60; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/08/0053 E 21. Dezember 2005 RS 1(hier ohne Klammerausdruck am Schluss) Stammrechtssatz Wenn ein Arbeitsloser die Zumutbarkeit einer zugewiesenen Arbeitsstelle gegenüber dem AMS be... mehr lesen...
Dem im Bezug von Notstandshilfe stehenden Beschwerdeführer wurde vom Arbeitsmarktservice Oberösterreich, Regionale Geschäftsstelle Traun (in der Folge: AMS Traun), am 14. August 2007 eine Beschäftigung als Hilfsarbeiter beim Dienstgeber F GmbH mit zumindest kollektivvertraglicher Entlohnung und sofort möglichem Arbeitsantritt zugewiesen. Am 4. Oktober 2007 wurde vom AMS Traun mit dem Beschwerdeführer eine Niederschrift über das Nichtzustandekommen einer zugewiesenen Beschäftigung... mehr lesen...
Dem im Bezug von Notstandshilfe stehenden Beschwerdeführer wurde vom Arbeitsmarktservice Oberösterreich, Regionalgeschäftsstelle Traun (in der Folge: AMS Traun), am 2. Mai 2007 eine Beschäftigung als Landarbeiter bei der Dienstgeberin Mag. L. zugewiesen. Laut einem dem Verwaltungsakt einliegenden Computerausdruck des Stelleninserats handelte es sich um eine Saisonbeschäftigung ab 1. Juni 2007 im Ausmaß von 40 Stunden pro Woche. Als Entlohnung waren EUR 1.044,- brutto pro Monat angegeb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Oberösterreich, Regionale Geschäftsstelle Traun (in der Folge AMS Traun), vom 13. März 2007, mit welchem ihm die Notstandshilfe für den Zeitraum vom 27. Februar bis zum 23. April 2007 entzogen worden war, nicht stattgegeben. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass dem Beschwerdeführer vom AMS Traun am 7. Februar ... mehr lesen...
Der im Bezug von Notstandshilfe stehende Beschwerdeführer ist gelernter Werkzeugmacher. Am 11. Oktober 2006 wurde ihm vom Arbeitsmarktservice Oberösterreich, Regionale Geschäftsstelle Traun (in der Folge: AMS Traun), eine Beschäftigung als Produktionsarbeiter bei der R GmbH zugewiesen. Als Anforderungen waren in dem im Akt in Form eines Computerausdrucks vorhandenen Stelleninserat unter anderem ein Führerschein der Klasse C und technisches Verständnis angeführt. Arbeitszeit und Entloh... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 Z1 idF 2004/I/077;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Verpflichtung zum unverzüglichen, auf die Erlangung des angebotenen Arbeitsplatzes ausgerichteten Handeln des Arbeitslosen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. September 2005, Zl. 2002/08/0193) und zur Nichterfüllung dieser Verpflichtung im vorliegenden Fall.... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0193 E 7. September 2005 RS 2(Hier: Unangemeldetes Erscheinen zu einem Vorstellungsgespräch 14 Tage nach der Zuweisung der Beschäftigung ist zu spät.) Stammrechtssatz Die zur Erlangung des angebotenen Arbeitsplatzes ausgerichtete Handlung hat unverzüglich zu e... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine sonst sich bietende Arbeitsmöglichkeit unterscheidet sich nach dem aus dem Gesetzeswortlaut abzuleitenden Konzept des Gesetzgebers von der bloßen Vermittlung durch die regionale Geschäftsstelle dadurch, dass sich eine Arbeitsmöglichkeit in der Regel erst dann "bieten" wird, wenn es entweder nur mehr am... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 idF 2004/I/077;AlVG 1977 §9 Abs1 idF 2004/I/077; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0193 E 7. September 2005 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die zur Erlangung des angebotenen Arbeitsplatzes ausgerichtete Handlung hat unverzüglich zu erfolgen. Die telefonische Kontaktaufnahme eine Woche nach Zuweisung d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Juli 2005 sprach die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Geiselbergstraße aus, dass der Beschwerdeführer seinen Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) für den Zeitraum 30. Juni 2005 bis 10. August 2005 verloren habe und eine Nachsicht nicht erteilt werde. In der Begründung: wurde nach Wiedergabe der genannten Gesetzesstellen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer eine ihm vom Arbei... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0067 E 5. Juni 2002 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Kann nach einem ärztlichen Gutachten der Arbeitslose aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur zu bestimmten Tätigkeiten herangezogen werden, so ist es Au... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitsloser die Zumutbarkeit einer zugewiesenen Arbeitsstelle gegenüber dem Arbeitsmarktservice bestreitet, dann hat sich das Arbeitsmarktservice mit dieser Frage in der
Begründung: seines Bescheides auch dann auseinander zu setzen, wenn es die Ein... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitmarktservice Prandaugasse, mit dem der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für die Zeit vom 9. Mai 2005 bis 19. Juni 2005 ausgesprochen worden war, keine Folge gegeben. Weiters sprach die belangte Behörde aus, dass eine Nachsicht gemäß § 10 Abs. 3 AlVG nicht gewährt werde. Begründend führte die belangte Behörde aus, das... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 Z3;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/08/0175 E 20. Dezember 2006 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Zuweisung zu einer Maßnahme ist es, dass dem Arbeitslosen bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen, weshalb ihm keine zumutbare Beschäftigung vermittelt werden kann. Maßgeblich für eine ... mehr lesen...
Am 12. Dezember 2005 wurde mit der Beschwerdeführerin vor der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine Niederschrift zum Gegenstand "Nichtannahme bzw. Nichtzustandekommen einer zugewiesenen Beschäftigung" aufgenommen. Darin wird ausgeführt, dass der Beschwerdeführerin am 17. November 2005 eine Beschäftigung als Verkäuferin beim Dienstgeber B. GmbH mit einer Entlohnung von "brutto Kollektivvertrag" zugewiesen worden sei. Möglicher Arbeitsantritt sei der 6. Dezember 2005 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0067 E 5. Juni 2002 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Kann nach einem ärztlichen Gutachten der Arbeitslose aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur zu bestimmten Tätigkeiten herangezogen werden, so ist es Au... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der zuständigen regionalen Geschäftsstelle, mit dem der Verlust des Anspruchs des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe für die Zeit vom 30. Juni bis zum 10. August 2006 ausgesprochen wurde, keine Folge gegeben. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, dass die regionale Geschäftsstelle dem Beschwerdeführer am 19. Juni 2006 eine Bes... mehr lesen...
Im Akt befindet sich ein mit dem Beschwerdeführer vereinbarter Betreuungsplan der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 25. April 2006. Darin wird u. a. ausgeführt, dass das Arbeitsmarktservice den Beschwerdeführer beim Überwinden von Hindernissen bei der Vermittlung in Form des Kurses "Employmentpool" unterstütze. Des Weiteren findet sich im Akt ein (durchgestrichener) Computerausdruck vom 25. April 2006, der jedoch nicht vollständig abgedruckt ist. Daraus geht hervo... mehr lesen...
Im Akt befindet sich eine Niederschrift der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 16. August 2005 zum Gegenstand "Rechtsbelehrung zur Teilnahme an der Maßnahme JobExpress bei WIFI". Demnach wurde dem Beschwerdeführer nach Belehrung über die Rechtsfolgen des § 10 AlVG der Auftrag erteilt, an dieser Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen, wobei als Kursbeginn der 12. September 2005 vorgesehen wurde. Dazu wurde ausgeführt, dass Vermittlungsvers... mehr lesen...
Laut Niederschrift vom 11. Jänner 2006 wurde dem im Bezug von Notstandshilfe stehenden Beschwerdeführer nach Belehrung über die Rechtsfolgen des § 10 AlVG von der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice der Auftrag erteilt, an der Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt "Qualifikation und Nachschulung im Bereich IT" teilzunehmen, wobei als Kursbeginn der 16. Jänner 2006 ("Clearing") vorgesehen wurde. Als Grund für die Zuweisung zu dieser Maßnahme wurde eine Ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 1. März bis zum 11. April 2006 ausgesprochen worden ist, keine Folge gegeben. Nach der Begründung: habe die erstinstanzliche Behörde den Verlust ausgesprochen, weil die Beschwerdeführerin eine zumutbare Beschäftigung bei der Firma F. und bei der Notariatskan... mehr lesen...
Im Akt befindet sich ein Schreiben der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 4. September 2006, mit dem der im Leistungsbezug der Notstandshilfe stehenden Beschwerdeführerin der Auftrag erteilt wurde, an der Maßnahme "Berufsorientierung für Wiedereinsteigerinnen" bei "BCP" in N teilzunehmen, wobei als Informationstag der 7. September 2006 und als Kursbeginn der 11. September 2006 festgesetzte wurde. Dazu wurde festgehalten, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten der Besc... mehr lesen...
Am 14. September 2005 wurde der im Leistungsbezug der Notstandshilfe stehenden Beschwerdeführerin laut Niederschrift von der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice der Auftrag erteilt, an der Maßnahme "Jobexpress" teilzunehmen, wobei als Kursbeginn der 16. September 2005 vorgesehen wurde. Dazu wurde niederschriftlich festgehalten, dass Vermittlungsversuche des Arbeitsmarktservice und die Bewerbungsbemühungen der Beschwerdeführerin in Eigeninitiative bisher erfolglos geblie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem der Verlust seines Anspruchs auf Notstandshilfe für die Zeit vom 12. Juni bis zum 23. Juli 2006 ausgesprochen wurde, keine Folge gegeben. In der Begründung: verweist die belangte Behörde zunächst auf den erstinstanzlichen Bescheid, nach dem die Sperrfrist deswegen verhängt worden sei, weil der Beschwerdeführer eine vom ... mehr lesen...
Am 14. Juli 2005 wurde mit dem Beschwerdeführer von der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine Niederschrift aufgenommen. Demnach wurde der Beschwerdeführer über den Inhalt des § 10 AlVG informiert und festgehalten, dass beim Beschwerdeführer ein "Defizit an speziellen Bewerbungsstrategien für einen angespannten Arbeitsmarkt, im kaufmännisch/technischen Bereich sowie im Bereich einiger EDV Anwendungen" bestehe. Auf Grund der Dauer der Vormerkung des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Im Akt befindet sich ein Schreiben der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 23. Juni 2006, womit dem Beschwerdeführer folgendes Stellenangebot übermittelt wurde: "1 Hausarbeiter/in (Reinigungskräfte) von Hausreinigungsfirma in Wien 21 für Entrümpelungen, Reinigung von Stiegenhäuser, Kellern, Schneeräumung, etc. gesucht. Sie sind EWR-Staatsbürger/in oder haben gültige Arbeitspapiere und gute Deutschkenntnisse. FÜHRERSCHEIN B sowie körperliche Robustheit und Arbei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde von der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Neusiedl am See am 3. Jänner 2006 eine Beschäftigung als Filialleiterstellvertreterin bei P. in Neusiedl am See zugewiesen. Dazu findet sich im Akt ein Computerausdruck mit folgendem Inhalt: "Filialleiter/in-Stellvertreter/in ab sofort aufgenommen. Anforderungen: Erfahrungen im Verkauf, EDV-Kenntnisse (Linux) von Vorteil. Arbeitszeit: nach Absprache, Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 30 Stun... mehr lesen...
Am 5. September 2006 wurde dem Beschwerdeführer mittels Niederschrift von der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice der Auftrag erteilt, an der Maßnahme "Jobexpress" teilzunehmen, wobei als Kursbeginn der 18. September 2006 vorgesehen wurde. Dazu wurde ausgeführt, dass beim Beschwerdeführer ein Defizit an speziellen Bewerbungsstrategien für einen angespannten Arbeitsmarkt bestehe. Daher und zur Vermittlungsunterstützung sei die Teilnahme an allen Einzelmodulen dieser Maßn... mehr lesen...