In einem mit 28. November 2003 datierten Schreiben wurde dem Arbeitsmarktservice S. unter anderem mitgeteilt, die Beschwerdeführerin sei seit ca. zwei Jahren als Kellnerin beschäftigt und beziehe nebenbei noch Arbeitslosenunterstützung. Die Beschäftigung sei der Sozialversicherung nicht gemeldet worden. Die Öffnungszeiten des Lokals, in dem die Beschwerdeführerin tätig sei (in der Folge: Espresso F. genannt), seien Mittwoch bis Samstag 17.00 Uhr bis 4.00 Uhr früh. Der Inhaber des Loka... mehr lesen...
Aus den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich folgender unstrittiger Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin war vom 10. September 2001 bis zum 22. August 2003 ohne Unterbrechung beim selben Dienstgeber beschäftigt, und zwar vom 1. (oder 5.) Oktober bis zum 31. Dezember 2002 voll- und arbeitslosenversicherungspflichtig, die übrigen davor und danach liegenden Zeiträume nur geringfügig entlohnt iSd § 5 Abs. 2 ASVG. Nachdem ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ersc... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wels wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 38 i.V.m. § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) für den Zeitraum vom 18. Mai 2004 bis zum 12. Juni 2004 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe, da er die Teilnahme an einer näher bezeichneten Wiedereingliederungsmaßnahme verweigert habe. Die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung wurde von der belangten Behörde mit dem nunmehr a... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 9 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 AlVG (auf die Notstandshilfe sinngemäß anwendbar gemäß § 38 AlVG) sind Ausdruck des dem gesamten Arbeitslosenversicherungsrecht zu Grunde liegenden Gesetzeszwecks, den arbeitslos gewordenen Versicherten, der trotz Arbeitsfähigke... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/19/0035 E 8. September 2000 RS 4(Hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Versäumnisse anlässlich der Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme (also auch eine fehlende Belehrung über die Rechtsfolgen) können - naturgemäß - nach Beginn der ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0042 E 30. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist nur dann zumutbar im Sinne des § 9 AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgv... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §50 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0114 E 20. Oktober 1992 RS 1 Stammrechtssatz Der Zweck des § 50 Abs 1 AlVG ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, jede Änderung in den Verhältnissen des Arbeitslosen, die zu einer Änderung des Leistungsanspruches führen könnte, daraufhin zu... mehr lesen...
Mit dem damals Notstandshilfe beziehenden Beschwerdeführer wurde am 3. September 2003 beim Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz eine Niederschrift aufgenommen, deren Gegenstand die "Rechtsbelehrung zur Teilnahme an der Maßnahme" bildete. In der Niederschrift wurde zunächst dargestellt, welche Rechtsfolgen gemäß § 10 AlVG einträten, wenn sich der Arbeitslose ohne wichtigem Grund weigerte, an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen, und sodann - offenbar al... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhielt am 28. Februar 2001 beim Arbeitsmarktservice Linz ein Antragsformular für die Gewährung von Arbeitslosengeld, versehen mit der ersten Rückgabefrist bis 13. März 2001. Diese Frist wurde zunächst wegen einer fehlenden Arbeitsbescheinigung bis 23. März 2001 verlängert. Am 23. März 2001 brachte die Beschwerdeführerin die fehlende Arbeitsbescheinigung samt dem Antragsformular zum zuständigen Bearbeiter. Dieser nahm den Antrag zunächst entgegen und stellte ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 14. Oktober 2003 im Bezug von Notstandshilfe. Mit Bescheid vom 17. Juni 2004 sprach das Arbeitsmarktservice Steyr, Service Versicherungsleistungen, aus, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 12. Mai bis zum 6. Juli 2004 gemäß § 10 iVm § 38 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei nicht bereit gewesen, an der "Aktion Job" mit Beginn am 12. Mai 2004 teilzunehmen. In der gegen d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den von der erstinstanzlichen Behörde ausgesprochenen Verlust des Anspruchs des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe in der Zeit vom 3. Mai bis zum 13. Juni 2004 bestätigt, jedoch teilweise Nachsicht gewährt und die Notstandshilfe vom 3. Mai bis zum 23. Mai 2004 wieder zuerkannt. In der Begründung: gab die belangte Behörde zunächst die §§ 38 und 10 AlVG wieder und stellte folgenden Sachverhalt fest:... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0041 E 22. Jänner 2003 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Judikatur des VwGH müssen die Voraussetzungen für die Zuweisung zu einer Maßnahme der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht notwendigerweise im Bescheid über die Verhängung einer Sperrf... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/19/0035 E 8. September 2000 RS 4
(Hier ohne den letzten Satz und betreffend der Frage der angeblich
dem Arbeitslosen fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten) Stammrechtssatz Versäumnisse anlässlich der Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme (a... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/19/0035 E 8. September 2000 RS 4
(Hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Versäumnisse anlässlich der Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme (also auch eine fehlende Belehrung über die Rechtsfolgen) können - naturgemäß - nach Beginn der... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Arbeitsloser ist zwar grundsätzlich verpflichtet, jedes Verhalten zu unterlassen, das objektiv geeignet ist, den Erfolg der Maßnahme zu vereiteln, dies gilt jedoch nicht, wenn sich die Zuweisung zur Maßnahme als rechtswidrig erweist (Hinweis E 21. April 2004, 2001/08/022... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Vereitelung des Erfolges einer Umschulung ist Vorsatz (zu dieser aus dem Vereitelungsbegriff abgeleiteten Schlussfolgerung Hinweis E 5. September 1995, 94/08/0050). Um in Bezug auf eine bestimmte Maßnahme von Vereitelung ihres Erfolges sprechen zu könne... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0041 E 22. Jänner 2003 RS 1
(Hier: Umschulungsmaßnahme) Stammrechtssatz Nach der Judikatur des VwGH müssen die Voraussetzungen für die Zuweisung zu einer Maßnahme der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht notwendigerweise im Bescheid über... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/19/0089 E 19. Dezember 2000 RS 3
(Hier: Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt) Stammrechtssatz Eine ungerechtfertigte Weigerung eines Arbeitslosen, an einer Maßnahme der Um- oder Nachschulung teilzunehmen, liegt nur dann vor, wenn es ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Graz, Service Versicherungsleistungen, vom 4. Dezember 2001, mit dem der Verlust des Anspruchs des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe für die Zeit vom 10. Oktober bis zum 4. Dezember 2001 ausgesprochen wurde, abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 10. Oktober 2001 die... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0067 E 5. Juni 2002 RS 1 Stammrechtssatz Kann nach einem ärztlichen Gutachten der Arbeitslose aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur zu bestimmten Tätigkeiten herangezogen werden, so ist es Aufgabe der Behörde, die körper... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Notstandshilfeanspruch der Beschwerdeführerin "gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 20 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (BGBl. Nr. 609/1977 - AlVG) in geltender Fassung für den Zeitraum 9.4.2002 bis 31.3.2003 von EUR 13,04 auf EUR 0,06 täglich neu bemessen und der zu Unrecht bezogene Betrag von EUR 4.633,85 gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zum Rückersatz vorgeschrieben." In der Begründung: führte die Behörde nach der Wie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs1;AlVG 1977 §38;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0050 E 20. Dezember 2001 RS 3 Stammrechtssatz Nach der ständigen, auf das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 4. Mai 1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977, gestützten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Am 30. Jänner 2002 hat der Beschwerdeführer vor dem Arbeitsmarktservice Mürzzuschlag zum Vorhalt betreffend das Nichtzustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses Folgendes angegeben: "Ich hätte bei der Leasingfirma anfangen können u. mußte auf Abruf bereit sein. Leider wußte ich keinen genauen Tag. Die Firma hat mehrmals versucht, mich tel. zu erreichen, doch ich bekam erst am Montag von meiner Mutter ausgerichtet, daß ich am 17.12.(2001) (= Montag) hätte anfangen müssen. Zur Firm... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Ein Arbeitssuchender, der von einem potentiellen Arbeitgeber "in Evidenz" gehalten wird, ist keineswegs verpflichtet, sich "auf Abruf" bereit zu halten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002080131.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 20. Juni 2000 einen Antrag auf Weitergewährung der Notstandshilfe in Form eines Pensionsvorschusses zur Berufsunfähigkeitspension. Ihr wurde ab dem 23. Juni 2000 mit einer Mitteilung der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Notstandshilfe als Pensionsvorschuss in Höhe von S 278,50 täglich (Grundbetrag S 234,30, Familienzuschläge für zwei Kinder in Höhe von jeweils S 22,10) bis zu einem voraussichtlichen Leistungsende am 21. Juni 2001 zue... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §35 Abs1;AlVG 1977 §38;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der ständigen, auf VS 4. Mai 1977, 0898/75, VwSlg 9315 A/1977, gestützten Rsp des VwGH ist der geltend gemachte Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern das Gesetz nichts Gegenteiliges bestimmt, zeitraumbezogen zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog seit 1. Jänner 1998 Notstandshilfe in Form eines Pensionsvorschusses. Seit einem Arbeitsunfall in Deutschland am 7. September 1968 erhält der Beschwerdeführer von der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft in Düsseldorf eine Rente und eine Entschädigung für Kleider- und Wäschemehrverschleiß, welche dem Beschwerdeführer ursprünglich monatlich ausbezahlt und von der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice auf die Notstandshilfe in Form eines Pen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist seit September 1999, abgesehen von einer kurzen Unterbrechung, Bezieherin von Notstandshilfe. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 30. September 2002 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 19. August 2002 bis 29. September 2002 gemäß § 38 AlVG i.V.m. § 10 AlVG verloren habe. Der Zeitraum verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krank... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Bezug der Notstandshilfe der Beschwerdeführerin gemäß §§ 7 und 8 AlVG ab 4. Juni 2003 eingestellt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführerin ein amtsärztlicher Termin für den 4. Juni 2003 vorgeschrieben worden war, weil sie immer dann gesundheitliche Probleme angegeben und ärztliche Atteste vorgelegt hätte, wenn es zu konkreten Angeboten von Beschäftigungsmöglichkeiten oder Wiedereinglied... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 9. August 2002 übermittelte die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice der Beschwerdeführerin folgendes Stellenangebot: "4 Verpacker/innen für die Verpackung von Gläsern und die Vorbereitung der Kartonagen, Alter egal, Anlehre, Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 30 Stunden pro Woche, flexible Arbeitszeit (je nach Auftragslage) zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, fallweise auch am Samstag, Entlohnung nach Kollektivvertrag, Dienstgeber: LT L. GmbH, Transporte... mehr lesen...