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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §35 Abs1;Rechtssatz
Nach der ständigen, auf VS 4. Mai 1977, 0898/75, VwSlg 9315 A/1977, gestützten Rsp des VwGH ist der geltend gemachte Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern das Gesetz nichts Gegenteiliges bestimmt, zeitraumbezogen zu beurteilen (Hinweis E 22. Oktober 1996, Zl. 96/08/0125). Dies bedeutet, dass die für das Entstehen und das Erlöschen des Anspruches auf Arbeitslosengeld jeweils geltende Rechtslage zeitraumbezogen maßgebend ist (Hinweis E 19. Jänner 1999, Zl. 98/08/0310). Die Behörde hat daher die Sachlage und Rechtslage ab Antragstellung bis zur Erlassung des Bescheides -
gemäß § 66 Abs. 4 AVG bis zur Erlassung des Berufungsbescheides - zu berücksichtigen (Hinweis E 31. Mai 2000, Zl. 98/08/0280).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080073.X02Im RIS seit
18.01.2005Zuletzt aktualisiert am
29.01.2014