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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/19/0035 E 8. September 2000 RS 4 (Hier ohne den letzten Satz und betreffend der Frage der angeblich dem Arbeitslosen fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten)Stammrechtssatz
Versäumnisse anlässlich der Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme (also auch eine fehlende Belehrung über die Rechtsfolgen) können - naturgemäß - nach Beginn der Maßnahme nicht mehr nachgeholt werden
(Hinweis E 21.12.1993, 93/08/0215 bis 0218, und E 26.1.2000, 99/03/0132). Allenfalls käme eine neuerliche Zuweisung zu einer später beginnenden Maßnahme in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080047.X04Im RIS seit
26.04.2005