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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §17 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/08/0050 E 20. Dezember 2001 RS 3Stammrechtssatz
Nach der ständigen, auf das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 4. Mai 1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977, gestützten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der geltend gemachte Anspruch auf Notstandshilfe zeitraumbezogen zu beurteilen. Daraus folgt, dass die in den jeweiligen - frühestens mit der Antragstellung beginnenden und mit der Erlassung des Berufungsbescheides endenden - Zeiträumen, für welche die Leistung beantragt wurde, gegebene Sach- und Rechtslage maßgebend ist (Hinweis E 23. Juni 1998, 97/08/0553).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080237.X01Im RIS seit
27.01.2005Zuletzt aktualisiert am
25.09.2012