RS Vwgh 1995/10/17 94/08/0030

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Veröffentlicht am 17.10.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §46;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0285 E 12. Dezember 1989 RS 4

Stammrechtssatz

Die Angaben, die der Antragsteller im Antrag um Zuerkennung von Arbeitslosengeld macht, müssen die Behörde in die Lage versetzen zu beurteilen, ob die Leistung zusteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080030.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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