Am 15. Juli 2006 stellte die Beschwerdeführerin einen Folgeantrag auf Gewährung von Notstandshilfe. Im von ihr unterzeichneten Antragsformular findet sich eine Passage, wonach sie mit ihrer Unterschrift unter anderem zur Kenntnis nehme, dass bei Nichtannahme einer vermittelten zumutbaren Beschäftigung das Arbeitslosengeld (die Notstandshilfe) entzogen werde. Am 29. Jänner 2007 wurden der Beschwerdeführerin sieben Beschäftigungen zugewiesen, darunter eine bei der H. GmbH. In der in ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs3 idF 2004/I/077;AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2 idF 2004/I/077;AlVG 1977 §9 Abs3;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Berücksichtigt man den Zweck des § 10 AlVG, den zeitlich befristeten Ausschluss vom Leistungsbezug als Sanktion für jene Arbeitslosen vorzusehen, die es zumindest in Ka... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Beschei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §38;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/05/0008 B 24. März 2005 RS 1
(hier betreffend Einstellung der Notstandshilfe) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung des Eigentums an landwirtschaftlichen Nutztieren nach dem OÖ Tierschutzgesetz 1995 - Ein Beschlus... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Februar 2005 stellte das Arbeitsmarkservice Oberösterreich, Regionale Geschäftsstelle Gmunden (in der Folge AMS Gmunden), den Bezug der Notstandshilfe des Beschwerdeführers ab dem 2. Februar 2005 ein. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass auf Grund mehrerer gescheiterter Arbeitsvermittlungen und daraus resultierender Sanktionen gemäß § 10 AlVG sowie der Mitteilung des Beschwerdeführers, nicht mehr persönlich beim AMS Gmunden erscheinen sondern nur mehr... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10;AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9;
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitsloser eine zumutbare Beschäftigung im Sinne des § 9 AlVG nicht annimmt bzw. die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt, so führt dies gemäß § 10 AlVG zum temporären Verlust des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe. Voraussetzung für die ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche vom 5. Juni 2007 wurde der Bezug von Arbeitslosengeld des Beschwerdeführers ab 1. Mai 2007 eingestellt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung des Beschwerdeführers keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Begründend führte die belangte Behörde aus, der... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;
Rechtssatz: Durch die bescheidmäßig verfügte Einstellung des Arbeitslosengeldes ist eine Unterbrechung des Leistungsbezugs eingetreten (vgl. das hg. Erkenntnis vom 8. September 1998, Zl. 98/08/0151). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2007080244.X01 ... mehr lesen...
Auf Grund eines ihm vom Arbeitsmarktservice Gmunden übermittelten Stellenangebotes bewarb sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 17. Februar 2005 bei dem Unternehmen H. Er führte aus, dass er ein Stellenangebot erhalten habe, nach dem das Unternehmen T. eine Arbeitsstelle als Schlosser zu vergeben habe. Bedauerlicherweise sei es ihm finanziell nicht möglich, sich bei dem Unternehmen persönlich vorzustellen, und zwar "wegen permanenter ungerechtfertigter Streichung seines Leistung... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10;AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9;
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitsloser eine zumutbare Beschäftigung im Sinne des § 9 AlVG nicht annimmt bzw. die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt, so führt dies gemäß § 10 AlVG zum temporären Verlust des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe. Voraussetzung für die ... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 10. Mai 2005 wurde dem Beschwerdeführer die Notstandshilfe mangels Arbeitswilligkeit ab dem 27. April 2005 gemäß § 33 Abs. 2 iVm den §§ 7, 9 Abs. 1, 24 Abs. 1 und 38 AlVG eingestellt. Begründend wurde ausgeführt, gegenüber dem Beschwerdeführer seien hintereinander drei Ausschlusssanktionen gemäß § 10 AlVG verhängt worden. Da sein Verhalten der Grundvoraussetzung für einen Leistungsbezug, nämlich der Arbeitswilligk... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10;AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9;
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitsloser eine zumutbare Beschäftigung im Sinne des § 9 AlVG nicht annimmt bzw. die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt, so führt dies gemäß § 10 AlVG zum temporären Verlust des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe. Voraussetzung für die ... mehr lesen...
Laut Ausweis des Verwaltungsaktes beantragte die Beschwerdeführerin am 15. Juni 2000 unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Formulars die Gewährung von Arbeitslosengeld, welches sie vom 15. Juni bis 27. August 2000 bezogen hat. Mit dem am 7. Dezember 2000 ausgegebenen Antragsformular beantragte sie die Gewährung der Notstandshilfe. In der mit ihr am 10. Jänner 2002 aufgenommenen Niederschrift beantragte sie bezüglich der Antragstellung vom 7. Dezember 2000 den beschei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid widerrief die belangte Behörde das der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 1. April 2002 bis 31. März 2003 ausbezahlte Altersteilzeitgeld für den Dienstnehmer L. gemäß § 27 Abs. 8 AlVG und forderte die Beschwerdeführerin zum Ersatz des unberechtigt empfangenen Altersteilzeitgeldes in der Höhe von EUR 16.996,62 auf. Die belangte Behörde ging dabei im Wesentlichen von folgendem Sachverhalt aus: Am 16. September 2002 habe die Besc... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservice vom 10. März 2004 wurde der Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer (einen Staatsangehörigen von Sierra Leone) für den Zeitraum vom 15. Oktober 2003 bis 31. Dezember 2003 gemäß § 38 iVm § 24 Abs. 2 AlVG widerrufen. Begründend wurde ausgeführt, wegen einer mit 1. Juli 2003 erfolgten Änderung des § 7 Abs. 3 Z 2 AlVG habe der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf Notstandshilfe, da er in Österreich nicht aufent... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/08/0126 E 15. März 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/08/0237 E 22. Dezember 2004 RS 4
(Hier insb der letzte Satz) Stammrechtssatz Wie der VwGH in seinem E 31. Mai 2000, 96/08/0258, VwSlg 15431 A/2000, festgeh... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs5;AlVG 1977 §27 Abs8;
Rechtssatz: Neben dem Abschluss einer Vereinbarung über die Verringerung der Arbeitszeit ist als weitere Voraussetzung für die Gewährung von Altersteilzeitgeld auch deren tatsächliche Verringerung erforderlich; im Blockarbeitszeitmodell iSd § 27 Abs. 5 AlVG kann das Vorliegen einer derartigen Verrin... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §27 Abs8;
Rechtssatz: Die Regelungen betreffend Einstellung und Widerruf des Altersteilzeitgeldes in § 27 Abs. 8 (erster und zweiter Satz) AlVG entsprechen jenen, die in § 24 Abs. 1 und 2 AlVG für Einstellung und Widerruf des Arbeitslosengeldes getroffen wurden. Zu diesen Bestimmungen hat d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Notstandshilfeanspruch der Beschwerdeführerin "gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 20 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (BGBl. Nr. 609/1977 - AlVG) in geltender Fassung für den Zeitraum 9.4.2002 bis 31.3.2003 von EUR 13,04 auf EUR 0,06 täglich neu bemessen und der zu Unrecht bezogene Betrag von EUR 4.633,85 gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zum Rückersatz vorgeschrieben." In der Begründung: führte die Behörde nach der Wie... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Wie der VwGH in seinem E 31. Mai 2000, 96/08/0258, VwSlg 15431 A/2000, festgehalten hat, ist nicht zu erkennen, inwiefern eine Partei nur dadurch, dass statt des gebotenen Widerrufs eine Einstellung vorgenommen wurde, in ihren Rechten verletzt sein sollte. Dies gilt au... mehr lesen...
Am 17. Jänner 1995 teilte die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Liezen dem Beschwerdeführer gemäß § 47 Abs. 1 AlVG mit, dass sein Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem 3. Jänner 1995 (mit einem voraussichtlichen Ende am 31. März 1995) anerkannt werde. Dem Beschwerdeführer wurde das Arbeitslosengeld bis zum 31. März 1995 ausbezahlt. Nachdem der Verein "Regionale Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiative Bezirk Liezen" (WBL) in einem am 29. Mai 1995 verfassten "Beibl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 20. Juni 2000 einen Antrag auf Weitergewährung der Notstandshilfe in Form eines Pensionsvorschusses zur Berufsunfähigkeitspension. Ihr wurde ab dem 23. Juni 2000 mit einer Mitteilung der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Notstandshilfe als Pensionsvorschuss in Höhe von S 278,50 täglich (Grundbetrag S 234,30, Familienzuschläge für zwei Kinder in Höhe von jeweils S 22,10) bis zu einem voraussichtlichen Leistungsende am 21. Juni 2001 zue... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §20 Abs4;AlVG 1977 §24 Abs1;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine gesetzlich angeordnete Ausnahme vom Grundsatz der Zeitraumbezogenheit des Anspruchs liegt in Bezug auf die Höhe der Familienzuschläge gemäß § 20 Abs. 4 AlVG nicht vor, weil hier kein sachverhaltsabhängiger... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid einer regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 9. Jänner 2004, mit welchem diese den Arbeitslosengeldbezug der Beschwerdeführerin ab 8. Jänner 2004 eingestellt hat, als unbegründet abgewiesen. Nach der Begründung: des angefochtenen Bescheides habe schon das von der regionalen Geschäftsstelle geführte Ermittlungsverfahren ergeben, d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht zu erkennen, inwiefern eine Partei nur dadurch, dass statt eines gebotenen Ausspruchs des Widerrufs derjenige einer Einstellung vorgenommen wurde, in ihren Rechten verletzt sein sollte. Dies gilt auch für den Ausspruch eines Widerrufs statt einer Einstellu... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0178 E 14. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz Der inhaltliche und auch zeitliche Bezugspunkt der Formulierungen des § 24 Abs 1 und 2 AlVG ist "die Entscheidung über den Antrag", dh § 24 Abs 1 AlVG ist dahin zu ergänzen, dass es auf den "Wegfall" bzw die "Änderung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 29. Mai 2000 beim Arbeitsmarktservice Metall-Chemie die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. In dem von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakt befindet sich (bezogen auf den im Beschwerdefall relevanten Zeitraum) zunächst dieser Antrag (GF18/21), sodann ein Aktenvermerk zu § 7 Abs. 3 AlVG für drittstaatsangehörige Leistungswerber und Leistungswerberinnen (GF18/22), eine undatierte Krankenscheinanforderung (GF19/23), eine Arbeitsbescheinig... mehr lesen...
Die Vorgeschichte ist dem hg. Erkenntnis vom 13. April 1999, Zl. 99/08/0005, zu entnehmen, auf welches gemäß § 43 Abs. 2 VwGG zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Davon ist für den vorliegenden Beschwerdefall noch Folgendes wesentlich: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 1998 wurde ausgesprochen, dass der Notstandshilfebezug des Beschwerdeführers mit 16. September 1998 eingestellt werde, weil er "einer Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung" steh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 7. Jänner 1997 mit einem bei der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice aufgelegten Formblatt die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Die Frage 2. "Ich bin im Krankenstand bzw. in der Wochenhilfe" verneinte er, während er die Frage 9. nach einem Anspruch auf Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung mit dem Zusatz "für 59 Werktage" versah und ebenso bejahte wie die Frage, ob diese Ansprüche ausbezahlt worden seien. Weiter heißt es am Ende des vom Bes... mehr lesen...
Die im Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung stehende Beschwerdeführerin betreute im Rahmen des Projekts "Wien - gesunde Stadt" an einzelnen Tagen jeweils für mehrere Stunden das "Gesundheitstelefon" der Stadt Wien. Sie gab in ihrem Antrag auf Gewährung der Notstandshilfe vom 25. Juni 1995 an, dass sie gemäß vorzulegenden Honorarnoten ein Einkommen von S 110,-- pro Stunde bei ca. 8 bis 12 Stunden freiberuflicher Tätigkeit pro Woche erziele. Mit "Zahlungs- und Verrechnu... mehr lesen...