Mit dem in Beschwerde gezogenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 29. September 2004 auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld keine Folge gegeben. Begründend legte die belangte Behörde im Wesentlichen dar, die Beschwerdeführerin sei bis 15. Oktober 2001 in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gestanden (nach der Aktenlage seit 27. September 2000). Nach Wochengeldbezug vom 16. Oktober 2001 bis 14. Juni 2002 habe die Besc... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §17;KBGG 2001;
Rechtssatz: Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld stellt weder einen Ruhensgrund im Sinne des § 16 AlVG dar, noch ist gesetzlich vorgesehen, dass eine wegen eines derartigen Bezuges verspätete Antragsabgabe zu einem Arbeitslosengeldbezug rückwirkend ... mehr lesen...
Mit dem Beschwerdeführer, der Arbeitslosengeld als Pensionsvorschuss bezog, wurde am 5. Jänner 2005 vor der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine Niederschrift aufgenommen. Darin ist festgehalten, dass der Beschwerdeführer in Deutschland gewesen sei, was er dem Arbeitsmarktservice nicht gemeldet habe. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 26. Jänner 2005 wurde der Bezug des Arbeitslosengeldes durch den Beschwerdeführer für die Zeit v... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0033 E 23. April 2003 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein Tatbestand des § 16 AlVG erfüllt, dann bewirkt das auch das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld, das gemäß § 23 AlVG in Form eines Pensionsvorschusses gewährt wird (Hinweis E 17. Dezember 1999, 99/02/0273; E 20.... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;
Rechtssatz: Das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld tritt grundsätzlich ex lege ein (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 9. Februar 1993, Zl. 92/08/0116, und vom 15. März 2005, Zl. 2004/08/0255, mwN). In Bezug auf § 16 Abs. 1 lit. g und § 16 Abs. 3 AlVG bedeutet dies, dass das Ruhen an sich automatisch eintritt, wenn ein A... mehr lesen...
Am 18. Dezember 2000 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld in Form eines Pensionsvorschusses. Laut Arbeitsbescheinigung des Unternehmens L. vom 21. Dezember 2000 war der Beschwerdeführer bei diesem Unternehmen vom 22. Juni 1998 bis 31. Dezember 2000 beschäftigt. Ende des Entgeltanspruches ist laut dieser Arbeitsbescheinigung der 4. April 2001. Das Dienstverhältnis sei durch beiderseitiges Einverständnis beendigt worden. Urlaubsentschä... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §23;
Rechtssatz: Wird ein Tatbestand des § 16 AlVG erfüllt, dann bewirkt das auch das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld, das gemäß § 23 AlVG in Form eines Pensionsvorschusses gewährt wird (Hinweis E 17. Dezember 1999, 99/02/0273; E 20. April 2001, 2000/19/0102). European Case Law Id... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste Wien vom 7. April 1999 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld vom 4. Jänner 1999 mangels Arbeitslosigkeit gemäß § 7 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 12 AlVG abgewiesen, weil das Dienstverhältnis (des Beschwerdeführers) bei der "Firma S" noch nicht beendet gewesen sei. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Berufung. Darin wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass das Unternehme... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Ruhenstatbestandes nach § 16 AlVG ab dem Tag, ab dem die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes begehrt wird, bewirkt nur ein Hinausschieben des Beginnes des (an sich gebührenden) Bezuges, nicht aber eine zeitliche Verlagerung des Entstehens des Anspruches (Hinweis E vom 3. Juni 1997, Zl. 94/08/... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Polens, beantragte am 27. Februar 1997 die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Abweisung dieses Antrags nicht statt. Zur Begründung: dieser Entscheidung führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin erfülle nicht die Voraussetzung des § 7 Abs. 3 Z. 2 iVm § 7 Abs. 4 AlVG, da sie als ausländische Staatsangehörige nur über eine Au... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §79 Abs28 idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0470 E 7. Juni 2000 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Gemäß § 38 AlVG in Verbindung mit § 17 Abs 1 AlVG gebührt die Notstandshilfe, sofern sämtliche Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. November 1998 wurde gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 56 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) das dem Beschwerdeführer zuerkannte Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 26. Juni 1997 bis zum 11. Juli 1997 widerrufen und dieser zum Rückersatz des in diesem Zeitraum zu Unrecht bezogenen Arbeitslosengeldes verpflichtet, weil sein Anspruch auf Arbeitslosengeld in dieser Zeit aufgrund einer Urlaubsentsc... mehr lesen...
Index: L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 idF 1987/615;AlVG 1977 §24;AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs4 Z4;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §2 Abs2;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §2 Abs4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/05/0196 E 29. August 199... mehr lesen...
Nach dem Bezug von Arbeitslosengeld in der Dauer von 20 Wochen erhielt der Beschwerdeführer ab dem 10. Juni 1994 - mit Unterbrechungen - Notstandshilfe. Am 21. Mai 1996 stellte der Beschwerdeführer den weiteren Antrag, ihm ab dem 7. Juni 1996 Notstandshilfe zuzuerkennen. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Linz vom 13. Juni 1996 wurde die dem Beschwerdeführer antragsgemäß ab 7. Juni 1996 zuerkannte Notstandshilfe gemäß § 36 Abs. 1, 2 und 6 AlVG mit täglich S 262,90 bemessen. In der d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §79 Abs28 idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0470 E 7. Juni 2000 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 38 AlVG in Verbindung mit § 17 Abs 1 AlVG gebührt die Notstandshilfe, sofern sämtliche Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind und der Anspruch n... mehr lesen...
Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von folgendem unstrittigen Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer war vom 1. Oktober 1956 bis 31. August 1993 als Kapitän bei der DDSG - Donaureisen GmbH beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Kündigung seitens des Dienstgebers. Ab 1. August 1995 bezog der Beschwerdeführer von seinem ehemaligen Dienstgeber eine bedingte Pension von monatlich brutto S 24.032,--, netto S 19.000,--, ab 1. Jänner 1998 brutto ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0470 E 7. Juni 2000 RS 1
(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Gemäß § 38 AlVG in Verbindung mit § 17 Abs 1 AlVG gebührt die Notstandshilfe, sofern sämtliche Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind und der Anspruch... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die zuletzt bis zum 29. April 1990 Arbeitslosengeld bezogen hatte, beantragte am 27. April 1990 Notstandshilfe. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 13. Juni 1990 wegen des anrechenbaren Einkommens des Ehegatten der Beschwerdeführerin mangels Notlage abgewiesen. In gleicher Weise wurde mit Bescheid vom 26. Juli 1991 für den Zeitraum bis zum 30. Juni 1991 über einen am 4. Juni 1991 von der Beschwerdeführerin gestellten Antrag auf Notstandshilfe entschieden.... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litg;AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §37 idF 1992/416;
Rechtssatz: Zu prüfen ist im Beschwerdefall, ob die behaupteten Auslandsaufenthalte der Arbeitslosen ungeachtet des - mangels gegenteiliger Behauptungen offenkundig - auch während dieser Zeit einem Leistungsanspruch entgegenstehenden Fehlens einer Anspruchsvoraussetzung (h... mehr lesen...
Der am 11. August 1946 geborene Beschwerdeführer bezog auf Grund eines am 22. Juli 1985 gestellten Antrages vom 22. Juli 1985 bis 11. November 1985 Arbeitslosengeld. Vom 12. November 1985 bis 23. Februar 1986 bezog er Krankengeld, vom 24. Februar 1986 bis 31. Mai 1986 auf Grund eines am 24. Februar 1986 gestellten neuen Antrages Arbeitslosengeld und im Anschluss daran auf Grund immer wieder gestellter Anträge (unter anderem am 11. November 1997) Notstandshilfe. Mit dem im Instanzenzug... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §79 Abs28 idF 1996/201;
Rechtssatz: Gemäß § 38 AlVG in Verbindung mit § 17 Abs 1 AlVG gebührt die Notstandshilfe, sofern sämtliche Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind und der Anspruch nicht gemäß § 16 AlVG ruht, ab dem Tag der Geltendmachung. Für die Ge... mehr lesen...
Aus der Aktenlage ergibt sich nachstehender unbestrittener Sachverhalt: Der Beschwerdeführer teilte am 29. April 1991 dem Arbeitsamt Angestellte (Wien) mit, daß er bis 25. April 1991 beschäftigt gewesen und seitdem im Krankenstand sei. Bei seiner persönlichen Vorsprache am 23. Mai 1991 gab er bekannt, vom 23. April bis 28. April und vom 16. Mai bis 23. Mai 1991 im Krankenstand gewesen zu sein; ab 24. Mai 1991 werde er sich stationär im Genesungsheim X aufhalten. Daraufhin wurde de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §46 Abs5;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/08/0264 E 5. September 1995
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt der zu fordernden Klarheit von Fristen, an deren Ablauf rechtliche Belastungen für die Partei geknüpft sind, muß jedenfalls dann, wenn dem A... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §46 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/08/0264 E 5. September 1995
Rechtssatz: Nach § 46 Abs 5 AlVG kommt es nicht darauf an, daß der Unterbrechungszeitraum bzw Ruhenszeitraum (währenddessen der Anspruch auf Arbeitslosengeld dem Prinzip nach bestand, Hinweis E 24.11.1992, 92/08/013... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §17;AlVG 1977 §46;
Rechtssatz: Ein bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen vorhandener "latenter" Anspruch auf Arbeitslosengeld bedarf der Geltendmachung gemäß § 46 AlVG, um zur Auszahlung zu führen; einem solchen noch nicht geltend gemachten Anspruch kann in bezug auf die Realisierung ein gemäß § 16 AlVG ruhen... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §17;AlVG 1977 §46;
Rechtssatz: Ein gemäß § 16 AlVG ruhender Anspruch bedarf bei Wegfall des Ruhenstatbestandes keiner neuerlichen Geltendmachung im Sinne des § 17 Abs 1 AlVG und § 46 AlVG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989080209.X01 Im RI... mehr lesen...