RS Vwgh 2007/4/25 2005/08/0061

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Veröffentlicht am 25.04.2007
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
61/01 Familienlastenausgleich
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16;
AlVG 1977 §17;
KBGG 2001;

Rechtssatz

Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld stellt weder einen Ruhensgrund im Sinne des § 16 AlVG dar, noch ist gesetzlich vorgesehen, dass eine wegen eines derartigen Bezuges verspätete Antragsabgabe zu einem Arbeitslosengeldbezug rückwirkend ab dem Tag der Ausgabe des Formulars führt. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass in Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges studiert werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005080061.X04

Im RIS seit

23.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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