RS Vwgh 2002/10/16 99/03/0451

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Veröffentlicht am 16.10.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16;

Rechtssatz

Das Vorliegen eines Ruhenstatbestandes nach § 16 AlVG ab dem Tag, ab dem die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes begehrt wird, bewirkt nur ein Hinausschieben des Beginnes des (an sich gebührenden) Bezuges, nicht aber eine zeitliche Verlagerung des Entstehens des Anspruches (Hinweis E vom 3. Juni 1997, Zl. 94/08/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999030451.X04

Im RIS seit

08.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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