Norm: ZPO §87ZustG §7
Rechtssatz: Zustellung ist der an eine gesetzliche Form geknüpfte Vorgang, durch den dem als Empfänger des Schriftstückes bezeichneten Adressaten Gelegenheit geboten wird, von einem im Auftrag des Gerichtes an ihn gerichteten Schriftstück Kenntnis zu nehmen. Eine Heilung einer unrichtig verfügten und dann fehlerhaft durchgeführten Zustellung (hier: das an die natürliche Person adressierte Schriftstück ist ohnehin dem empfa... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZustG §7ZustG §13 Abs3
Rechtssatz: Auf das auch der Gesellschaft zuzurechnende Wissen ihres Gesellschafters von Existenz und Inhalt einer die Liegenschaft der Gesellschaft betreffenden Pfandrechtseinverleibung kommt es nicht an, weil die bloße Kenntnis des Inhaltes eines Zustellstückes weder die unterlassene Zustellung ersetzt noch eine Erkundigungspflicht auslöst. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1197HGB §125 Abs2ZPO §87
Rechtssatz: Die Zustellung eines Pfandrechtseinverleibungsbeschlusses an die Liegenschaftseigentümerin als natürliche Person in dieser Eigenschaft und nicht als Vertreter der Gesellschaft schließt es aus, diese Zustellung gemäß § 125 Abs 2 HGB der Gesellschaft zuzurechnen, weil die Sendung gerade nicht an die Gesellschaft (zu Handen ihres Vertreters) gerichtet war. Zustellung ist nämlich der an eine gesetzli... mehr lesen...
Norm: ZPO §87 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 87 ZPO IdF Art II Z 1 BGBl 1982/201 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102703 Dokumentnummer JJR_19960919_OGH0002_000ZPO00087_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §88ZPO §292ZustG §2ZustG §13ZustG §24
Rechtssatz: Fehlt auf dem Zustellschein die Unterschrift des Gerichtsbediensteten, so bildet er keine öffentliche Urkunde, die gemäß § 292 Abs 1 ZPO vollen Beweis des darin angeführten Tages der Zustellung begründen würde; diesem Zustellschein kommt nur die Beweiskraft einer Privaturkunde zu und er unterliegt daher der freien Beweiswürdigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1. Mit dem Punkt 1 des rekursgerichtlichen Beschlusses vom 17.9.1990 (ON 145) wurde der am 23.5.1990 bei Gericht überreichte Rekurs der verpflichteten Parteien gegen den erstinstanzlichen Beschluß vom 4.5.1990 (ON 120) mit dem Hinweis auf den aus dem Rückschein ersichtlichen Zutellungstag vom 8.5.1990 als verspätet zurückgewiesen und der ordentliche Rekurs für nicht zulässig erklärt. Der dagegen erhobene außerorde... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs1EO §55 Abs1ZPO §87ZustG §7
Rechtssatz: Wird die Bewilligung der Exekution beim Titelgericht beantragt, so hat dieses das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt der Vollstreckbarkeit von Amts wegen zu prüfen. Daraus ergibt sich nicht nur die Pflicht zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Zustellung, die stets von Amts wegen vorzunehmen ist, sondern auch die Pflicht zur Prüfung der Frage, ob ein bei der Zustellung unterlaufen... mehr lesen...
Begründung: Dem Verpflichteten wurde mit einer einstweiligen Verfügung des Erstgerichtes aufgetragen, ab sofort im geschäftlichen Verkehr bestimmte wettbewerbswidrige Ankündigungen zu unterlassen. Die einstweilige Verfügung wurde dem Verpflichteten am 4.6.1992 durch Übergabe an einen seiner Arbeitnehmer zugestellt. Das Erstgericht bewilligte auf Grund eines am 25.6.1992 eingelangten Antrags die Exekution zur Erwirkung eines der beiden in der einstweiligen Verfügung festgelegte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht legte den Akt dem Berufungsgericht mit der am 2.6.1992 eingelangten Berufung der Beklagten und der Berufungsbeantwortung der Klägerin am 8.7.1992 vor. Am 16.7.1992 stellte das Berufungsgericht den Akt dem Erstgericht mit der Weisung zurück, den Rückschein über die Zustellung des Urteils an den Beklagtenvertreter anzuschließen. Daraufhin richtete das Erstgericht mit GeoForm 36 eine Anfrage an das Postamt. Mit Schreiben vom 30.7.1992 berichtete der Leit... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §333ZPO §381
Rechtssatz: Die Prüfung und Ermittlung der von Amts wegen festzustellenden Tatsachen ist (wiewohl das Gericht auch hier nicht an die strengen Formen des Beweisverfahrens und an bestimmte Erkenntnisquellen gebunden ist und kraft der Inquisitionsmaxime die Möglichkeit und die Pflicht hat, ohne oder gegen allfällige Parteienanträge die erforderlichen Tatbestände festzustellen) von der Bescheinigung (Glaubhaftmachung) ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 28.6.1988 verpflichtete das Erstgericht den Beklagten, die im Haus Wien 9., Canisiusgasse 27, im dritten Stock rechts neben der Stiege quer über den allgemeinen Gang aufgeführte Mauer samt der darin befindlichen Tür zu entfernen und den dadurch abgesperrten Gangteil und das Gang-WC den klagenden Parteien geräumt zu übergeben. Mit seiner am 18.8.1988 zur Post gegebenen, auf den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO gestützten Berufung führt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin stellte als nunmehrige Wohnungseigentümerin der Wohnung top.Nr.3 im Haus Linz, Schillerstraße 51, den Antrag, das Erstgericht möge den Antrag der Hausverwaltung Dr.S*** GmbH, für die Liegenschaft EZ 1440 KG Linz die Nutzwerte festzusetzen, zurück- bzw. abweisen. Die Antragsgegner - darunter die Verlassenschaft nach Karl W***, vertreten durch den Verlassenschaftskurator Dr.Jürgen H***, Notarsubstitut (21.-Antragsgegnerin) - sind die weiteren Mit- und... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sowohl die Rechtsansicht, daß die Kenntnis des Inhaltes einer Entscheidung die Zustellung nicht ersetzt (3 Ob 136,137/88, 8 Ob 559/87 ua), als auch die Rechtsansicht, Voraussetzung für den Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist sei eine rechtswirksame Zustellung (RZ 1984/26 ua) entsprechen der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes. Anmerkung E16640 European Case L... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 9.4.1987 gegen die verpflichtete Partei einen Wechselzahlungsauftrag über 100.000,-- S sA. Mit Beschluß vom 27.4.1987 wies es den Antrag der betreibenden Partei, ihr auf Grund dieses Wechselzahlungsauftrages zur Sicherung der Forderung von 100.000,-- S sA. die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung von Gegenständen des beweglichen Vermögens zu bewilligen, ab. Über die Zustellung dieses Beschlusses befinden sich im Akt zwei Rückscheine. Na... mehr lesen...
Begründung: Im Außerstreitverfahren zur Bestimmung der Höhe der Enteignungsentschädigung entschied das Bezirksgericht Schwechat mit dem Beschluß vom 26.7.1983, GZ. Nc 109/74-226, daß die nunmehrige Klägerin dem Enteigneten Ing.Rudolf B die mit S 5,886.593,60 bestimmte weitere Entschädigung binnen vierzehn Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses und "für den Fall des Verzuges" mit der Bezahlung des Kapitalbetrages auch 4 % Zinsen aus dem Kapitalbetrag ab Zustellung dieses Beschlusse... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §427
Rechtssatz: Ist zweifelhaft, ob inhaltlich die Entscheidung gefällt wird, bezüglich welcher der Beschlußausfertigungsverzicht abgegeben wurde, bedarf es trotz dieses Verzichtes zur Wirksamkeit des Beschlusses und zum Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist der Zustellung. Entscheidungstexte 6 Ob 718/84 Entscheidungstext OGH 13.06.1985 6 Ob 718/84 ... mehr lesen...
Norm: StPO §77 ffZPO §87 ffZustG §7
Rechtssatz: Ob der bei der Übermittlung eines gerichtlichen Schriftstückes eingehaltene Vorgang als rechtswirksame "Zustellung" angesehen werden kann, bestimmt im Verfahren vor einem österreichischen Gericht ausschließlich das österreichiche Recht (§§ 87 ff ZPO, §§ 77 ff StPO in Verbindung mit dem ZustG BGBl 1982/200); nach ihm ist insbesondere auch die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen bei ... mehr lesen...
Norm: Geo §123ZPO §87ZPO §425
Rechtssatz: Dem Umstand, daß das Erstgericht den Zustellungsantrag des Verpflichteten im Titelverfahren rechtskräftig abgewiesen hat, kommt keine Bedeutung zu, weil es sich hiebei bloß um eine verfahrensleitende Entscheidung im Titelverfahren handelt, welche keine Bindungswirkung für die über den Exekutionsantrag entscheidenden Instanzen zu begründen vermag. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AAußStrG §24 Abs1GBG §81 Abs1ZPO §87ZPO §464 Abs2 IZPO §505 Abs2ZPO §521 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist ist, dass die Zustellung rechtswirksam war; eine mangelhafte Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Gang (JBl 1970,263) Entscheidungstexte 5 Ob 756/80 Entscheidungstext OGH 07.07.1981 5 Ob 756/80 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1aAHG §1 Cd10AHG §2 Abs2PostG §31 ffZPO §41 AZPO §51ZPO §87 ff
Rechtssatz: Die Anspruchsbeschränkungen des PostG können bei Zustellungsfehlern nach den §§ 31 ff PostG nur zur Folge haben, daß eine Partei unter Umständen bestimmte ihr erwachsene Prozeßkosten selbst zu tragen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 24/78 Entscheidungstext OGH 30.08.1978 1 Ob 24/78 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs4ZPO §75 Z1ZPO §87
Rechtssatz: Stellt sich im Zuge des Zustellvorganges heraus, daß die vom Kläger im Sinne des § 75 Z 1 ZPO namhaft gemachten "Vertreter" in Wahrheit nicht (mehr) zur Vertretung der beklagten Partei - hier: GmbH - und damit zur Empfangsnahme der Klage befugt sind, ist der Zusteller im Hinblick auf den das gerichtliche Zustellwesen beherrschenden Amtsbetrieb verpflichtet, den Gerichtsbrief an eine andere, für ... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §110
Rechtssatz: Eine wirksame Zustellung setzt voraus, dass der Rückscheinbrief die zuzustellende Ausfertigung der Entscheidung enthält. Entscheidungstexte 5 Ob 592/77 Entscheidungstext OGH 07.06.1977 5 Ob 592/77 3 Ob 40/93 Entscheidungstext OGH 31.03.1993 3 Ob 40/93 Veröff: RPflSlg 1993/122 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §110ZPO §292 Abs2ZPO §464 IZPO §468 Abs1ZPO §507ZPO §523AußStrG §11 AZustG §22
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , dass ein Rechtsmittel bis zur sicheren Widerlegung von Zweifeln die Vermutung der Rechtzeitigkeit für sich habe (EvBl 1974/30 ua), kann nicht auf Fälle angewendet werden, in denen bereits eine öffentliche Urkunde vorliegt (hier: RS; vgl hiezu Fasching III 364), die zunächst vollen Beweis macht. In solchen Fällen muss der R... mehr lesen...