Norm
ZPO §87Rechtssatz
Auf das auch der Gesellschaft zuzurechnende Wissen ihres Gesellschafters von Existenz und Inhalt einer die Liegenschaft der Gesellschaft betreffenden Pfandrechtseinverleibung kommt es nicht an, weil die bloße Kenntnis des Inhaltes eines Zustellstückes weder die unterlassene Zustellung ersetzt noch eine Erkundigungspflicht auslöst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106443Dokumentnummer
JJR_19961210_OGH0002_0050OB02396_96F0000_002