Norm
AHG §1 Cd1aRechtssatz
Die Anspruchsbeschränkungen des PostG können bei Zustellungsfehlern nach den §§ 31 ff PostG nur zur Folge haben, daß eine Partei unter Umständen bestimmte ihr erwachsene Prozeßkosten selbst zu tragen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0036012Dokumentnummer
JJR_19780830_OGH0002_0010OB00024_7800000_001