Norm
ZPO §87Rechtssatz
Ist zweifelhaft, ob inhaltlich die Entscheidung gefällt wird, bezüglich welcher der Beschlußausfertigungsverzicht abgegeben wurde, bedarf es trotz dieses Verzichtes zur Wirksamkeit des Beschlusses und zum Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist der Zustellung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0036408Dokumentnummer
JJR_19850613_OGH0002_0060OB00718_8400000_003