Norm: ZPO §87ZPO §292 Abs2ZustG §22
Rechtssatz: Wegen der amtswegigen Überwachung des Zustellwesens und seines öffentlich-rechtlichen Charakters ist im Zustellwesen die Regel des § 292 Abs 2 ZPO als Gegenbeweis zu interpretieren. Es reicht aus, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Zustellung verbleiben, was auch bei einem non liquet der Fall ist. Eine Partei, die sich darauf beruft, dass an sie keine wirksame Zustellung erfolgt ist, muss demnach... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 8. 2. 2010 erkannte das Erstgericht die Aufkündigung vom 16. 6. 2008 für rechtswirksam und verpflichtete die beklagte Partei zur geräumten Übergabe des Geschäftslokals Top Nr ***** im Hause ***** an die klagende Partei. Das Urteil wurde der beklagten Partei zu Handen des am Poststück als Obmann bezeichneten Dr. K***** N***** am 3. 3. 2010 durch postamtliche Hinterlegung zugestellt, wobei der Beginn der Abholfrist mit 4. 3. 2010 festgesetzt wurde. Nachdem D... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Salzburg legte Alfred T***** mit beim Landesgericht Salzburg eingebrachter Anklageschrift vom 12. Oktober 2009, AZ 6 St 117/09s (= ON 4 der Hv-Akten), ein darin als Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG beurteiltes Verhalten zur Last. Der Vorsitzende verfügte die Zustellung der Anklageschrift an den Angeklagten selbst (S 1 des Anordnungs- und Bewilligungsbogens, ON 5 f), obwohl aus den vom Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzst... mehr lesen...
Begründung: Im Zahlungsbefehl wird der Beklagte näher wie folgt umschrieben: „Beschäftigung: Gf Fa. B*****, geb.: *****.“ Der antragsgemäß erlassene Zahlungsbefehl, der am Kuvert den Beklagten nur namentlich mit Adresse ohne weitere Angaben bezeichnet, wurde am 15. 7. 2009 von Maria R*****, der Mutter des Beklagten, als Mitbewohnerin an der Abgabestelle übernommen. Nachdem kein fristgerechter Einspruch eingelangt war, erteilte das Erstgericht am 31. 8. 2009 die Vollstreckbarkeitsbes... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erhob am 19. 3. 2009 (fristgerecht) Revision (ON 10) gegen das Urteil des Landesgerichts St. Pölten als Berufungsgericht vom 16. 10. 2008; gleichzeitig beantragte sie die Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a ZPO. Am 26. 3. 2009 langte beim Erstgericht ein weiterer Schriftsatz (ON 11) der Klägerin ein, mit dem im Zusammenhang mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verschiedene Unterlagen vorgelegt wurden. Das Erstgeri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers Dr. Stephan K*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der B***** GmbH (*****), wegen Beschlusszustellung über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) begehrt die Scheidung aus dem Alleinverschulden des Beklagten und Widerklägers (in der Folge: Beklagter) mit der
Begründung: , dass er sich ihr gegenüber lieblos und aggressiv verhalten habe. Er habe sie am 8. 1. 2006 so geschlagen, dass sie schwere Verletzungen erlitten habe. Den Beklagten treffe das Alleinverschulden an der Zerrüttung der Ehe. Der Beklagte begehrt in der Widerklage die Scheidung aus dem Alleinversch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 5. 9. 2006 gegen den Beklagten ein Versäumungsurteil, das ihm durch Hinterlegung zugestellt wurde. Auf dem Rückschein ist das Datum des Zustellversuches und der Beginn der Abholfrist jeweils mit 7. 9. 2006 vermerkt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die am 6. 10. 2006 zur Post gegebene Berufung des Beklagten als verspätet zurück. Die Berufungsfrist habe am 5. 10. 2006 geendet. Dagegen richtet sich der Rekurs des Beklagten... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZustellG §2ZustellG §4EO §7 Abs3
Rechtssatz: Besteht über die Zustellung durch Hinterlegung eine öffentliche Urkunde, macht diese wohl zunächst vollen Beweis darüber, dass die darin beurkundeten Zustellvorgänge auch eingehalten wurden. Der Rückschein ist damit eine öffentliche Urkunde, die an sich den Beweis erbringt, dass die Zustellung an diesem Tag vorschriftsmäßig erfolgte . Es ist Sache dessen, dem gegenüber die Zustellung nic... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.5.2007 (ON 4) antragsgemäß erlassene Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten durch Hinterlegung an der Adresse 8293 Wörth a.d. Lafnitz, ***** zugestellt. Als Beginn der Abholfrist ist der 29.5.2007 dokumentiert. Die beklagte Partei beantragte mit ihrem Schriftsatz vom 16.8.2007 (ON 5), ihr den Zahlungsbefehl zuzustellen. Weiters wurde die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung hinsichtlich des Zahlungsbefehls begehrt, Einspruch gegen diesen erhoben und gleichz... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats vom 30. Mai 2006, AZ 3 Ob 275/05w (ON 43). Nach der Bestellung einer Sachwalterin für die Betroffene wurde das gemäß § 6a ZPO unterbrochene Verfahren fortgesetzt (ON 45). Verwiesen wird auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats vom 30. Mai 2006, AZ 3 Ob 275/05w (ON 43). Nach der Bestellung einer Sachwalterin für die Betroffene wurde das gemäß Paragraph 6 a, ZPO unterbrochene Verfahren fortgesetzt (ON 45)... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte als die in der Zustellverfügung genannte Empfängerin übernahm den vom Erstgericht am 19. 12. 2005 erlassenen Wechselzahlungsauftrag am 21. 12. 2005 persönlich. Die Tochter der Beklagten war mit Beschluss des Bezirksgerichtes Neusiedl/See vom 25. 7. 2005, GZ 10 P 14/05d-29, zur Besorgung aller Angelegenheiten zur Sachwalterin der Beklagten bestellt worden. Sie übermittelte den der Beklagten persönlich zugestellten Wechselzahlungsauftrag dem Erstgericht mit Sc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten, dem sie eine Wohnung vermietet hatte, restlichen Mietzins von EUR 486,18 sA und die Räumung der Wohnung. Zur vorbereitenden Tagsatzung erschien der Beklagte nicht. Da die Zustellung von Klage und Ladung an ihn an der betreffenden Wohnungsadresse nach zwei vergeblichen Zustellversuchen durch Hinterlegung ausgewiesen war, erging über Antrag der Klägerin ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil. Auch dieses wurde dem Beklagten nach einem... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 9. 1997 beim Erstgericht eingelangte Klage samt Ladung zur ersten Tagsatzung für den 29. 10. 1997 wurden an die Zweitbeklagte an der in der Klage angegebenen Adresse durch Hinterlegung zugestellt (erster Zustellversuch: 17. 9. 1997, zweiter Zustellversuch und Beginn der Abholfrist: 18. 9. 1997). Das über Antrag der Klägerin erlassene Versäumungsurteil (auch) gegen die Zweitbeklagte wurde dieser an derselben Adresse durch Hinterlegung zugestellt (erster Zustell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist als Körperschaft öffentlichen Rechts zur Vertretung der österreichischen Rechtsanwälte sowie zur Wahrung ihrer Rechte und Angelegenheiten berufen. Er ist Inhaber der Domain rechtsanwaelte.at und betreibt unter dieser Domain seine Homepage bereits seit einem Zeitpunkt, zu dem die Verwendung einer Umlautdomain (konkret: rechtsanwälte.at) aus technischen Gründen noch nicht möglich war. Die Website enthält, neben der plakativen Aussage „Wir spre... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schied die Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten, dem diese Entscheidung am 24. 10. 2001 zugestellt wurde. Mit Schriftsatz vom 12. 11. 2001 erhob der Beklagte dagegen „Einspruch"; dieser Schriftsatz wurde ihm mit dem Auftrag zurückgestellt, ihn binnen drei Wochen, entweder mittels Unterfertigung durch einen frei gewählten Rechtsanwalt oder durch einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang unter Anschluss ... mehr lesen...
Begründung: Beim Firmenbuchgericht ist ein Zwangsstrafenverfahren zur Erzwingung der Offenlegung des Jahresabschlusses zum 28. 2. 2003 anhängig. Das Erstgericht hatte die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft mbH unter Androhung der Verhängung einer weiteren Zwangsstrafe im Betrag von jeweils 1.460 EUR neuerlich vergeblich aufgefordert, diesen Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht einzureichen. Nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist verhängte das Erstgericht die angedro... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 29. 8. 2003 beim Erstgericht eingelangten Mahnklage begehrt der Kläger von der beklagten Partei die Zahlung von EUR 13.614,70 sA an Entgelt für Baumeistertätigkeiten. Zur inländischen Gerichtsbarkeit führte der Kläger aus, dass die Rechtsgeschäfte der beklagten Partei gemäß Art 3 Abs 3 des Amtssitzabkommens (BGBl 1982/248) der Jurisdiktion der österreichischen Gerichte unterlägen. Mit der am 29. 8. 2003 beim Erstgericht eingelangten Mahnklage begehrt der Kl... mehr lesen...
Begründung: Mit dem nunmehr (neuerlich) angefochtenen Beschluss vom 22. Februar 1993 ON 12 bestellte das Erstgericht die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, Jugendwohlfahrtsreferat, zum Kollisionskurator für die (damals noch) minderjährigen Betreibenden und wies die Drittschuldnerin, eine näher genannte Marktgemeinde, an, die gepfändeten Bezüge der Verpflichteten an den für die Betreibenden bestellten Kollisionskurator zu überweisen. Am 8. März 1993 beantragte der Vater der Betr... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22. 5. 1989 lehnte die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter den Antrag der in Bosnien und Herzegowina wohnhaften Klägerin vom 20. 12. 1988 auf Zuerkennung einer Witwenpension nach ihrem am 16. 10. 1988 verstorbenen Ehemann ab, weil die Wartezeit nicht erfüllt sei. Dieser in deutscher Sprache abgefasste Bescheid wurde der Klägerin, die weder Lesen noch Schreiben kann und deren Muttersprache "bosnisch" ist, Mitte 1989 mit einem Hinweis auf das Klagere... mehr lesen...
Begründung: Der nun seit 10. 9. 2002 volljährige Unterhaltsberechtigte ist der eheliche Sohn des Mag. Dr. Ilan F***** (im Folgenden Vater) und der Christine F***** (im Folgenden Mutter), die getrennt leben. Nach der Trennung der Eltern wohnte der Unterhaltsberechtigte zunächst beim Vater, dann bei der Mutter und wurde schließlich vom 21. 2. 2002 bis 10. 9. 2002 in Gemeindepflege (volle Erziehung) des Jugendwohlfahrtsträgers übernommen. Am 29. 10. 1996 stellte die Mutter als gesetzli... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Punkt I. seines Beschlusses wies das Rekursgericht den Rekurs der betreibenden Partei gegen den erstgerichtlichen Strafbeschluss ON 18 als verspätet zurück und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Da der erstinstanzliche Beschluss der betreibenden Partei am 2. Mai 2003 zugestellt worden sei, sei der erst am 19. Mai zur Post gegebene Rekurs verspätet. Mit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil, Dr. Hopf, Dr. Schramm sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Sparkasse N*****, vertreten durch Dr. Kurt Lechner und Mag. Klaus Haberler, Rechtsanwälte in Neunkirchen, gegen die beklagten Parteien 1.) mj. Franz K***** 2.) mj. Martin K*****,... mehr lesen...
Begründung: Das dem Klagebegehren stattgebende Ersturteil wurde dem beklagten Rechtsanwalt am Montag, den 19. 11. 2001, zugestellt, sodass letzter Tag der vierwöchigen Berufungsnotfrist Montag, der 17. 12. 2001, war. Tatsächlich trägt die am 19. 12. 2001 beim Erstgericht eingelangte Berufungsschrift des Beklagten unter dem Eingangsvermerk den handschriftlichen Zusatz des Bediensteten der dortigen Einlaufstelle "PA [Postaufgabe] 18. 12. 01", welches Datum sich auch am im Original bei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, hat dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen (§ 8 Abs 1 ZustG). Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden... mehr lesen...
Begründung: Die drei minderjährigen Nella, Nina und Tadeusz B***** sind eheliche Kinder des aus Togo stammenden Komlan Immanuel B***** und der Akouavi Blandine S*****. Der Vater hatte seinen Wohnsitz seit 1976 in Österreich, die Mutter seit 1986. Sie schlossen am 24. 1. 1987 vor einem Standesamt in Österreich die Ehe und besitzen seit März 1990 die österreichische Staatsbürgerschaft. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 13. 4. 1993, 1 C 3/93, w... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 17. Juni 1997 eingebrachten Klage begehrte der Kläger von den Beklagten als den Käufern einer Liegenschaft wegen Nichtzahlung des vereinbarten Kaufpreises die Aufhebung des Kaufvertrages vom 29./30. 7. 1996 sowie die Übergabe der Liegenschaft und die Herausgabe eines Rangordnungsbeschlusses, wobei er sein Begehren mit insgesamt S 1,350.000 bewertete. Diese Klage wurde mit der Aufforderung, innerhalb einer vierwöchigen Frist die Klagebeantwortung zu erst... mehr lesen...
Begründung: Die Ausfertigungen des erstgerichtlichen Urteils wurden am 9. 9. 1998 abgefertigt. Der Rückschein über die Zustellung an die Beklagtenvertreterin trägt einen schlecht leserlichen Poststempel des Postamtes 1010 Wien (Datum wohl 10. 9. 1998), einen Poststempel des Postamtes 4570 Güssing vom 11. 9. 1998 und als Datum der Übernahmsbestätigung den 10. 9. 1998. In der gegen das erstgerichtliche Urteil erhobenen Berufung der Beklagten wird als Zustelldatum der 11. 9. 1998 a... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der Vater Alfred S***** zur Bezahlung von Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in Höhe von S 4.750,-- verpflichtet wurde, wurde dem Vater Alfred S***** laut Rückschein an der Abgabestelle 4020 L*****, W***** 21, am 13.3.1997 (Beginn der Abholfrist) durch Hinterlegung beim Postamt 4020 L***** zugestellt. Das Rekursgericht wies den am 28.3.1997 zur Post gegebenen Rekurs, in dem ohne weiteres Vorbringen eine Beschlußzus... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist mit einem Anteil von 50 % Gesellschafter der Josef S***** GmbH und mit einer Einlage von S 50.000,-- Kommanditist der N***** Gesellschaft mbH & Co KG. Mit Beschluß vom 27.9.1994 (in Form eines Bewilligungsvermerks mit dem Beisatz "Verwertung bleibt vorbehalten") bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 1 Mio sA die Exekution durch Pfändung und Verwertung der dem Verpflichteten gehörigen Geschäftsanteile an ... mehr lesen...